Vorrats-GmbH

Vorratsgesellschaft - GmbH als Kaufvariante

Jeder Unternehmer und Existenzgründer kennt die Probleme, die während der Gründungsphase entstehen. Erst muss sich der Gründer über die Rechte und Pflichten belesen und dann mit den Gründungsunterlagen bei den Behörden rumschlagen. Ohne Unterstützung eines Unternehmenberaters oder fachkundigen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist dies schon recht schwierig. Dazu kommt die lange Wartezeit, bis man den Notartermin und später die Eintragungsmitteilung vom Handelsregister erhält. Als Alternative zur selbständigen Gründung gibt es die Variante der Kauf GmbH, eine sogenannte Vorratsgesellschaft. Vorratsgesellschaften sind Gesellschaften aller deutschen Rechtsformen (GmbH, AG, UG usw) welche schon fertig gegründet sind und "auf Vorrat" liegend auf den Verkauf warten. Der wesentliche Vorteil einer Vorratsgesellschaft ist vor allem die Geschwindigkeit der Kaufabwicklung. Binnen 24 Stunden kann der GmbH Kauf abgewickelt sein. Somit hat...

19.05.2012: |

Haftung bei wirtschaftlicher Übernahme einer Vorrats-GmbH von Dr. Horst S. Werner erläutert

Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kommt eine Haftung der handelnden Personen dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall handelte es sich ursprünglich um eine sogenannte Vorrats-GmbH, welche bei Gründung keinen spezifischen Unternehmensgegenstand hatte. Diese war lediglich mit dem Ziel gegründet worden, die GmbH-Geschäftsanteile an Dritte zu veräußern, die mit diesem Erwerb einer GmbH eine schnellere Errichtung im Vergleich zu einer herkömmlichen GmbH-Gründung beabsichtigen. Die Geschäftszweck-Änderungen meldete der Geschäftsführer zwar zum Handelsregister an und erklärte das Stammkapital sei vorhanden. Es kam jedoch nicht zur Eintragung der Vertragsänderungen, weil der Geschäftsführer die...

Vorratsgesellschaft zur Unternehmensgründung, zur Ausgliederung oder als Auffanggesellschaft mit Kapital für Investitionen

Die Vorratsgesellschaft dient der sofortigen Unternehmensgründung bzw. Geschäftsaufnahme ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und gewährleistet eine weitere Kapitalbeschaffung für notwendige Investitionen. Eine Vorratsgesellschaft zu kaufen, etwa eine Vorrats-KG, Vorrats-GmbH oder Vorrats-AG, ist für Gründungswillige bedeutsam, die sich selbstständig machen oder als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein aufbauen möchten, zum Beispiel für die Ausgliederung ( Spin-Off ) eines neuen Geschäftsfeldes oder um eine Auffanggesellschaft zur Sicherung der eigenen Existenz zu haben. Mit einer Vorratsgesellschaft schützt man sich vor anderweitigen Insolvenzfolgen. Die beiden größten Vorteile sind die sofortige Verfügbarkeit eines neuen Rechtsträgers mit neuer Bonität– eine voll handlungsfähige, im Handelsregister eingetragene Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen – sowie die begrenzte Haftung dieser...

Vorratsgesellschaften zum sofortigen Unternehmensstart mit einem neuen Geschäftsfeld

Eine Vorratsgesellschaft für neue Geschäftsfelder (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de) zu übernehmen, etwa als Vorrats-KG, Vorrats-GmbH, Vorrats-GmbH u. Co KG oder Vorrats-AG, ist für alle bedeutsam, die ein neue Geschäft starten wollen. Auch Unternehmer, die ein zweites Standbein aus Sicherheitsgründen aufbauen möchten, zum Beispiel für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes, finden über eine Vorratsgesellschaft als Projektgesellschaft oder als Zweckgesellschaft einen kurzen Weg. Ein Outsourcing oder auch der Einsatz als Auffanggesellschaft bei Insolvenbedrohung ist jederzeit möglich. Die beiden großen Vorteile sind...

Dr. Horst Siegfried Werner bietet Vorratsgesellschaften mit weiterer Finanzierung

Vorratsgesellschaft mit Kapitalbeschaffung über die Dr. Werner Financial Service AG Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der Rechtsprechung in der genannten Weise definiert. Deshalb hat die Vorratsgesellschaft keine Verbindlichkeiten. Interessenten bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Erwerber stellen Ihre Bonität...

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