Unabhängigkeit der Richterschaft gemäß Art 97 GG

Wenn der Demokratische Rechtsstaat der Kriminelle ist

Wenn der Demokratische Rechtsstaat der Kriminelle ist, dann gilt die richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG mit Art. 3 Abs. 1 GG als aufgehoben. Hier wird erneut an einem laufenden Verfahren bewiesen, dass bei Straftaten von Staats- und Justizbeamten die vorgenannten Grundgesetzartikel keine Gültigkeit mehr haben. Das Ganze verschlimmert sich um ein Vielfaches, wenn Politiker als Mitwisser dieser ungesühnten Straftaten in rechtlicher Mitverantwortung gezogen wurden. Datum, 13. Januar 2021 Nur per Fax; 0421 – 36196778 Staatsanwaltschaft Bremen Ostertorstr. 10 28192 Bremen Hiermit erstatte ich, xxxxxxxxxxx, geb. am xxxxxxxxxxxxxxx in xxxxxxxxxxxxxx Strafanzeige gegen Unbekannt zum Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Am Wall 198, 28195 Bermen, gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs.1 StGB. Gesetzliche Grundlagen: § 129 StGB (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder...

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