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2024: Neue Steuervorteile und Förderungen stärken E-Mobilität trotz Auslaufens der BAFA-Förderung

München, 13. Juni 2024– Auch nach dem überraschenden Ende des BAFA-Umweltbonus für Elektroautos im Jahr 2024 bleiben die Vorteile der Elektromobilität bestehen und bieten insbesondere für Unternehmen und Immobilienbesitzer attraktive Möglichkeiten zur Kostenersparnis. Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge Eine wichtige finanzielle Erleichterung ist die fortgesetzte Steuerbefreiung für Elektroautos. Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden, profitieren von einer zehnjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer. Nach Ablauf dieser Frist fällt nur die Hälfte der üblichen Kfz-Steuer an. Käufer gebrauchter Elektroautos übernehmen die verbleibende Dauer dieser Steuerbefreiung, was den Erwerb besonders attraktiv macht. Geldwerter Vorteil für Dienstwagen Besitzer von Elektrodienstwagen profitieren weiterhin von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens...

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