Strafvereitleung im Amt

Teil II - Befreiung oder strafrechtlicher Ausschluss von der Teilnahme an den Steuergesetzen der Bundesrepublik Deutschland

Bedauerlicherweise hat der Finanzminister Heere in Hannover mit der Anfrage vom 11. Juli 2024 noch keinen Ausweg zum Ausschluss von der Teilnahme an der Steuergesetzen gefunden, so dass Herr Finanzminister Heere am 05. August 2ß24 erinnert werden musste. Das bemerkenswerte daran, das NDS-Parlament wusste mit der Petition Nr. 02265/01/15 und mit Datum vom 12. Januar 2006 von diesen schwerwiegenden rechtlichen Irritationen, weigerte sich aber der parlamentarischen Aufsichtspflicht gegenüber den NDS-Strafermittlungsbehörden nachzukommen. 05. August 2024 Persönlich vorzulegen! Nur per Fax: (0511) 120 80 60 - zugestellt am 06. Aug. 2024 - 13:27Uhr Niedersächsisches Finanzministerium z.H. des Finanzministers Herrn Gerald Heere Am Schiffgraben 10 30 159 Hannover Erinnerung! St.- Nr. 57/201/Wv- R- für die xxxxxxx und St.-Nr. 57/124/02xxxx xxxxxxx Richterliche Steuerbefreiung des FG-Hannover Az. 16 V...

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