Teil II - Befreiung oder strafrechtlicher Ausschluss von der Teilnahme an den Steuergesetzen der Bundesrepublik Deutschland

Bedauerlicherweise hat der Finanzminister Heere in Hannover mit der Anfrage vom 11. Juli 2024 noch keinen Ausweg zum Ausschluss von der Teilnahme an der Steuergesetzen gefunden, so dass Herr Finanzminister Heere am 05. August 2ß24 erinnert werden musste. Das bemerkenswerte daran, das NDS-Parlament wusste mit der Petition Nr. 02265/01/15 und mit Datum vom 12. Januar 2006 von diesen schwerwiegenden rechtlichen Irritationen, weigerte sich aber der parlamentarischen Aufsichtspflicht gegenüber den NDS-Strafermittlungsbehörden nachzukommen.

05. August 2024

Persönlich vorzulegen!

Nur per Fax: (0511) 120 80 60 - zugestellt am 06. Aug. 2024 - 13:27Uhr

Niedersächsisches Finanzministerium
z.H. des Finanzministers
Herrn Gerald Heere
Am Schiffgraben 10

30 159 Hannover

Erinnerung!

St.- Nr. 57/201/Wv- R- für die xxxxxxx
und St.-Nr. 57/124/02xxxx xxxxxxx
Richterliche Steuerbefreiung des FG-Hannover Az. 16 V 10089/03

Sehr geehrter Herr Minister,

hiermit erfolgt Erinnerung an den Schriftsatz des Unterzeichners vom 11. Juli 2024 und fordere Sie nochmals freundlich auf, umgehend eine Entscheidung in der Sache zu treffen.

Aus der rechtlichen Sicht des Unterzeichners haben Sie nur zwei Möglichkeiten:

1.Das Urteil des Finanzgerichts Hannover aus 2003 sowie die Löschung der Steuersignale in 2002 beim Finanzamt Delmenhorst sind nach wie vor rechtsgültig und der Unterzeichner bleibt weiterhin von jeglicher Steuerpflicht befreit.

Oder

2.Sie leiten über die Staatsanwaltschaft Hannover ein Strafermittlungsverfahren gegen beamtete und unter Verdacht stehende Täter sowie deren politische Mitwisser, an der strafrechtlich seit 1995 zu verfolgenden Steuerbefreiung, ein. Dem Unterzeichner war seit 1995 der Zugang zu seinen Steuerunterlagen durch die Gemeinde Weyhe verwehrt worden.

Das BVerfG sowie der EMGR fanden in ihren Beschlüssen und Bescheiden den Nachteil von verheerenden finanziellen Schäden, auch zum Klima- und Umweltschutz, nicht für entscheidungswürdig. Diese höchsten Rechtsinstitutionen hatten vor ihren Entscheidungen schriftliche Kenntnis vom Verdacht der Beugung des Rechts.

Der Unterzeichner verzichtet hier auf die weiteren Anlagen von Beweismitteln, die sich bei den Staatsanwaltschaften in Hannover, Oldenburg, Verden und Lüneburg zur Sache befinden.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx

Anlagen:
Fax an GenStA-Oldenburg vom 07. April 2004
Eingangsbescheid des EMGR vom 29. März 2010
Ablehnungsbescheid des EMGR vom 18. Juli 2013
Vom BVerfG - Prof. Dr. Dres. h.c. Papier vom 14. Dez. 2009

CC:
Fraktionen im NDS-Parlament


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Finanzminister Gerald Heere

03.September 2024

Der Niedersäschsiche Finanzminister, Herr Gerald Heere, Parteimitglied von Bündnis 90/Grünen, weigert sich zu der Rechtsanfrage vom 11. Juli 2024 sowie der Erinnerung vom 05. August 2024, die der vielen richterlichen Befreiungen und von der Teilnahme am Deutschen Steuerecht und seit 1995 davon ausgeschlossen zu sein. Auch der schriftliche Hinweis vom 05. August 2024, dass Herr Finanzminister Gerald Heere die zweite Möglichkeit, der einer Strafanzeige gegen Täter und deren politische Mitwisser in Staatstdiesnten in Betracht ziehen könnte, scheint wohl nicht in Angriff genommen worden sein. Wer als Staats- und Justizbeamter ein 22 Millionen D-Mark genehmigtes Klima- und Umwetschutz Projekt durch § 258a StGB, § 344 StGB, § 339 StGB und obenauf mit § 129 Abs.1 StGB vernichtet, der sollte sich dann nicht wundern, wenn ihn das Ganze eines Tages udn mehr als einem viertel Jahrhundert vor die Füße fällt.

Bisher keine Reaktion vom Finanzminister Heere

Trotz nochmaliger Erinnerung in diesem Monat an den Herrn Finanzminister Gerald Heere und sich zur Sache zu äußern, hält sich dieser in Schweigen. Richter Barre im Amtsgericht Verden hat mit seinem Urteil in 2002 (Az. 4 Cs 427/01) vier nicht mehr angreifbare vorsätzliche und bandenmäßige falsche Anschuldigungen (§ 369/370 AO mit § 53 StGB) der Staatsanwaltschaft Verden und Generalstaatsanwaltschaft Celle dokumentiert. Den Oldenburger Anwälten in 2008 Akteneisicht verweigert. um so in die strafrechtliche Verjährung zu gelangen.Im Jahre 2002 beim Finanzamt Delmenhorst schon vorab alle Steuersignale gelöscht.Um im Anschluss in 2003 und durch erneuten vorsätzlichen Prozessbetrug, verbunden mit der Beugung des Rechts, dem Kläger sowie dem Steuerzahler einen reinen Steurgeldverlust in cash, von bisher mindestens € 60 Millionen Euro, zugefügefügt zu haben. Das NDS-Parlament hatte unter der Petitionsnummer 02265/15/01 am 12. Januar 2006 sein OK dazu erteilt. Von einer parlamentarischen Aufsichtspflicht und gegenüber seinen Strafermittlungsbehörden will das NDS Parlament nichts wissen, bzw. möchte keine rechtliche Aufklärung. Die Politik möchte uns Bürgern über die ständige Klimaerwärmung aufklären und es kostet, aber Klima- und Umweltprojekte und die genau eine solche Klimaerwärmung mindern können, werden mit falschen Verdächtigungen einfach durch Teile einer unter dringenden Strafatverdacht stehenden Justiz platt gemacht.