Resturlaub

Ist noch Urlaub übrig? Vorsicht vor Verfall!

War im letzten Jahr viel zu tun? Blieb keine Zeit, den Jahresurlaub vollständig zu nehmen? Viele Arbeitnehmer:innen schöpfen ihre Urlaubsansprüche nicht komplett aus. Doch kann der Resturlaub auch im "Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden", erklärt Sönke Höft, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorstandsmitglied des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV). Nicht immer ist das aber möglich - wenn betriebliche oder persönliche Gründe es er-fordern, kann der Anspruch auch noch im Folgejahr bestehen. Der Resturlaub darf dann in-nerhalb der ersten drei Monate des Jahres nachgeholt werden. "Konnte der Urlaubsanspruch beispielsweise wegen des hohen Arbeitspensums oder einer Erkrankung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nicht ausgeschöpft werden, hat man bis zum 31. März Zeit, ihn zu nehmen.", ergänzt Höft. Auch andere Gründe, wie eine beson-ders hohe Auftragslast oder saisonale Ereignisse, könnten eine Urlaubsübertragung...

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