Rechtsverordnung

Recht auf schnelles Internet erfordert ausreichend Bandbreite

Die IfKom fordern eine Erhöhung der von der BNetzA vorgeschlagenen Mindestwerte für die Übertragungsgeschwindigkeiten eines Internetanschlusses. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ) hält in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Mindest-Datenübertragungsraten eines Internetanschlusses für nicht ausreichend. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht einen Anspruch der Endnutzer auf einen schnellen Internetzugang vor. Damit wird das Ziel der flächendeckenden Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen verfolgt, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe für jeden sicherzustellen. Die konkreten Anforderungen sind bis 1. Juni 2022 durch die Rechtsverordnung festzulegen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nunmehr die Mindestwerte für einen solchen Universaldienst im Rahmen einer Konsultation zur Diskussion gestellt. Die IfKom halten die von der BNetzA vorgeschlagenen Mindest-Datenübertragungsraten...

Inhalt abgleichen