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Wie Sie zusätzlich monatlich 50 Euro und mehr vom Finanzamt rausholen!

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Lohnsteuerrichtlinie 2008 - Jetzt eigenes Reisekostenmanagement überprüfen

Bonn, 24. Januar 2008 - Die deutsche Reiselust ist groß, auch im beruflichen Umfeld. Folgerichtig schafft die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Lohnsteuerrichtlinie wesentliche Erleichterungen für die Abrechnung von Reisekosten. Gleichzeitig definiert der Fiskus strengere Grundsätze, die sich in der Praxis als tückisch erweisen können. Angestellte und Unternehmen sind deshalb gut beraten, jetzt ihr Reisekostenmanagement kritisch unter die Lupe zu nehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich unerwartete Angriffspunkte bieten, aus denen hohe Nachzahlungen resultieren. Alles scheint ganz einfach: Eine Unterscheidung zwischen Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit entfällt. Maßgeblich ist nur, ob eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung und an keiner ihrer regelmäßigen Arbeitsstätten tätig werden. Der wichtige Begriff der "regelmäßigen...

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