Rabattverträge

Neue Packungsgrößenverordnung gefährdet die Therapiesicherheit

Hannover – Wer dieser Tage von einer hartnäckigen Erkältung erwischt wird und ein Antibiotikum benötigt, erlebt die Konsequenzen der neuen Packungsgrößenverordnung direkt mit. Der Gesetzestext, der in den Apotheken ein Chaos verursacht, klingt harmlos. Apotheker wählen die Stückzahl entsprechend der Normgrößenverordnung. Alles klar? Nein, erfahren die Patienten in der Apotheke: Seit 2011 meint eine scheinbar eindeutige Bezeichnung N1, N2 und N3 nicht mehr eine gleiche Menge. Denn die neue Packungsgrößenregelung arbeitet mit Toleranzbereichen. Bisher war es eindeutig: Wer die Packungsgröße N1 eines Antibiotikums verschrieben bekam, erhielt 14 Tabletten. Mit der neuen Verordnung ist das anders. Die Kennzeichnung gibt nur noch einen Mengenbereich vor. Für N1-Packungen bedeutet das Abweichungen von bis zu 20 Prozent beim Packungsinhalt. Das heißt, in diesem Beispiel würde der Patient vielleicht eine Packung mit 12, 14 oder gar 16 Tabletten...

Wahlmöglichkeit bei Arzneimitteln verunsichert Patienten

Hannover – Seit dem 1. Januar 2011 gibt es zahlreiche Neuregelungen im Gesundheitssystem, die bei Patienten für Verwirrung sorgen. Bisher hat schon nahezu jeder Patient einmal ein anderes als das verschriebene Medikament ausgehändigt bekommen, da die Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen haben. Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Medikament auszuhändigen, für das solche Rabattverträge zwischen Krankenkasse und Hersteller bestehen. Seit 2011 kann der Patient nun in der Apotheke auf sein verschriebenes Medikament bestehen. Die Kosten für diese neue Wahlmöglichkeit muss der Patient aber zunächst komplett selbst tragen, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen. Im nächsten Schritt kann der Patient dann von seiner Krankenkasse eine (Teil-)Kostenerstattung beantragen und muss nur noch für die Differenz zwischen dem Rabattmedikament und seiner selbstgewählten Arznei aufkommen. Welche...

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