Rückgaberecht

BGH: Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 219/08) hatte erneut über die Wirksamkeit von Klauseln in Belehrungen über Rückgaberecht zu entscheiden. Im Ergebnis hat er die Klausel in der Widerrufsbelehrung “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.” für unwirksam erachtet, da sie zu unbestimmt ist. Ebenfalls ist die Klausel “Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.” unwirksam. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens beim Bundesgerichtshof war die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen über die Internetplattform eBay. Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände....

Mit ComLine sorglos durch den Sommer

Frachtfreie Zustellung und zehn Tage Rückgaberecht Flensburg, 25. Mai 2009 – Mit der Aktion „Sorglos durch den Sommer“ begleitet der Flensburger Apple-Distributor ComLine seine Fachhandelspartner ab sofort durch die Sommermonate. Bis zum 31.08.2009 werden online platzierte Bestellungen ab 1.000 Euro Auftragswert frachtfrei ausgeliefert. Darüber hinaus gewährt ComLine Händlern in dieser Zeit ein verlängertes Rückgaberecht von 10 Tagen für Apple Monitore und Apple Rechner in Standardkonfiguration. „Anstelle komplizierter Bonus-Programme setzt ComLine auch 2009 wieder auf eine Aktion, die sich für alle unsere Handelspartner gleichermaßen lohnt: Der Verzicht auf die Frachtpauschale zahlt sich für kleine wie große Fachhändler in barer Münze aus“, erklärt Harald Rapp, Geschäftsführer ComLine GmbH. „Das zehntägige Rückgaberecht erlaubt es den Resellern, auch während der umsatzschwächeren Sommermonate eine große Auswahl...

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