Pflegelotse Karlsruhe

Die Pflegekasse möchte einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI - wir erbringen diesen in Karlsruhe

Falls Sie Pflegegeld beziehen müssen Sie in regelmäßigen Abständen den Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 erbringen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit dem Bewilligungsschreiben dass Sie Pflegegeld bekommen, weist die Pflegekasse auf diese Verpflichtung hin. Für Pflegegeldempfänger bedeutet dies, dass evtl Beratungseinsätze termingerecht selbst zu organisieren sind. Haben Sie einen Termin versäumt, bekommen Sie in der Regel ein Erinnerungsschreiben von der Pflegekasse. In diesem werden Sie aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen den Beratungseinsatz nachzuweisen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Pflegekasse das Pflegegeld um 50% kürzen. Damit es erst gar nicht zu verspäteten Beratungseinsätzen kommt, hat der Pflegedienst HUMANIS in Karlsruhe einen Erinnerungsservice. Pflegegeldempfänger werden rechtzeitig an den bevorstehenden Termin erinnert. HUMANIS...

Inhalt abgleichen