Natrium-Pentobarbital

"Es gibt keine gute Alternative zu NaP"

Nach Gerichtsentscheidung kündigt DGHS Berufung an Der Klageweg auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) für die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens geht in die nächste Runde. Das Mittel ist bei Schweizer Sterbehilfegesellschaften üblich und gilt bei Experten als das sanfteste und sicherste Mittel, um eine Freitodbegleitung durchzuführen. In Deutschland ist das Mittel nur in der Tiermedizin zulässig, ein Re-Import aus dem Ausland ist verboten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht ausschließlich das Verschreiben für einen the-rapeutischen Zweck vor. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2017 haben sich mehr als 190 Schwerstkranke mit dem Wunsch nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gewandt. Die erhofften Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden trotz dieses Urteils vom Bundesgesundheitsminister...

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