Mikrohaus
Pressetext verfasst von BV_Mikrohaus am Di, 2024-03-05 14:46.Kein Ausnahme: Regelungen für den Bau gelten auch für Tiny Häuser
Händler wegen Nichteinhaltung deutscher Regeln zu Schadensersatzverurteilt.
(Berlin, den 05. März 2024) - Ein Gericht hat einen Tiny House- bzw. Mobilheim-Händler verurteilt, der mit irreführender Werbung Mikrohäuser verkauft hat, die in den Begriffen implizierten Standrads nicht eingehalten haben. Durch den Streit wurde entschieden, dass für alle Wohngebäude die Endkun-den auf die Einhaltung von DIN-Normen vertrauen können. Der Bundesverband sieht sich durch das Einzelurteil in seiner Auffassung bestätigt: Der sog. Tiny House Markt benötigt eindeutige Begriffe aus der traditionellen Bauwirtschaft für alle Mikrohäuser.
Durch die falsche Werbung musste ein Handler für Mikrohäuser nun Schadensersatz zahlen: Wer fälschlicherweise Gebäude für die ganzjährige Nutzung verkauft, muss auch sicherstellen, dass dies möglich ist. Das bedeutet, dass ein solches Haus auch den Standards entsprechen muss, die für ein Wohngebäude in Deutschland...
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