Kosmetik mit Geräten

Mehr Verbraucherschutz bei Beauty-Geräten und ihren Anwendungen in der Apparativen Kosmetik

Technisch minderwertige Beauty-Geräte und unsichere Anwendungen gehören in der Apparativen Kosmetik der Vergangenheit an. Mehr Verbraucherschutz durch neue Medizinprodukteverordnung (MDR). Verbraucherinnen und Verbraucher sind seit Kurzem vor unsicheren Anwendungen und minderwertigen technischen Geräten in der Apparativen Kosmetik besser geschützt. Denn die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die deutsche Strahlenschutz­verordnung für elektronisch betriebene Kosmetikanwendungen (NiSV) sind in Kraft. Ziel der neuen Verordnungen ist der Schutz vor schädlichen Geräten und Wirkungen nichtionisierender Strahlung in der Kosmetik.  Kosmetik mit Geräten ist gefragt Kosmetikbehandlungen mit Apparaturen sind stark gefragt, weil sie oft sofortige und nachhaltige Effekte versprechen. Zur apparativen Kosmetik zählen u.a. alle kosmetische Behandlungen mit elektronisch betriebenen Geräten. Bekannt sind kosmetische Apparate zur dauerhaften...

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