Kapitalaufstockung

Darlehensgelder oder Liquidität ohne Kreditinstitute für Unternehmen mit Kapital von Privatleuten - von Dr. jur. Horst Werner

Jede Neukredite oder Umfinanzierungen (bzw. Umschuldungen), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Als alternative Finanzierungsformen gelten außerhalb der Banken das Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, das private grundschuldbesichertes Darlehen, das partiarisches Darlehen, das Direktinvestment, das stille Gesellschaftskapital, das Genussrechtskapital, das qualifiziertes Nachrangkapital oder das Anleihekapital als Namensschuldverschreibung oder als offene Gesellschaftsbeteiligung. Es stellt sich deshalb stets die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangkapital...

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