HPS

Infoabend zur Ausbildung "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" in Hannover!

Seit 1993 besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde als "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" zu erlangen. Die Erlaubnis berechtigt jedoch nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in", sondern nur zur Ausübung der Psychotherapie! Nach bestandener Überprüfung wird empfohlen, eine der nachfolgenden Berufsbezeichnungen zu verwenden: "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Gerade Menschen, die ausschließlich auf der seelischen Ebene z.B. mit Kinesiologie oder Atemtherapie arbeiten möchten, profitieren von der Möglichkeit, als Heilpraktiker (Psychotherapie) tätig sein zu können. Die Ausbildung in der Heilpraktikerschule Lebensblüte Hannover bereitet angehende "HeilpraktikerInnen (Psychotherapie)" an insgesamt 9 Wochenenden auf die Prüfung vor. Am 9. Wochenende werden dabei ausschließlich Prüfungen simuliert. Die...

Ausbildung zum "Heilpraktiker (Psychotherapie)" bzw. HPS in Hannover: Infoabend am 16.01.2009 und 15.05.2009 um 19:00

Die Heilpraktikerschule Lebensblüte informiert: Seit 1993 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde als "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" (auch HPS oder Kleiner Heilpraktiker genannt) zu erhalten. Wer in Deutschland psychotherapeutisch tätig sein möchte, benötigt hierfür eine Zulassung. Aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung sind Ärzte, Heilpraktiker und psychologische Psychotherapeuten hierzu berechtigt. Seit 1993 kann man zudem bei der zuständigen Bezirksregierung eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Prüfung zum Heilpraktiker (Psychotherapie) ablegen. Die Erlaubnis berechtigt jedoch nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in", sondern nur zur Ausübung der Psychotherapie! Nach bestandener Überprüfung wird empfohlen, eine der nachfolgenden Berufsbezeichnungen zu verwenden: "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker/in...

Ausbildung zum "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" in Hannover!

Seit 1993 besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde als "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" zu erlangen. Wer in Deutschland psychotherapeutisch tätig sein möchte, benötigt hierfür eine Zulassung. Aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung sind Ärzte, Heilpraktiker und psychologische Psychotherapeuten hierzu berechtigt. Seit 1993 kann man zudem bei der zuständigen Bezirksregierung eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Prüfung zum Heilpraktiker (Psychotherapie) ablegen. Die Erlaubnis berechtigt jedoch nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in", sondern nur zur Ausübung der Psychotherapie! Nach bestandener Überprüfung wird empfohlen, eine der nachfolgenden Berufsbezeichnungen zu verwenden: "Heilpraktiker/in eingeschränkt für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Gerade Menschen, die ausschließlich auf der seelischen Ebene z.B....

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