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Finanzprüfer24 | Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt: “Lohnt es sich, Quittungen über die Praxisgebühr für die Steuererklärung zu sammeln?” Inwieweit Sie das Finanzamt an Ihren Krankheits- und Arzneimittelkosten beteiligen können, haben wir nachfolgend für Sie ausgeführt. Allgemeines Krankheitskosten können die Einkommensteuer reduzieren. Es handelt sich um so genannte “außergewöhnliche Belastungen”. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungenzwangsläufig entstanden sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit getätigt werden. Bei vorbeugenden Maßnahmen oder mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten (z. B. Mehraufwand für Verpflegung, Verdienstausfall) liegt dagegen keine Zwangsläufigkeit vor. Kosten für Arzneimittel Auch Kosten für Arzneimittel können als Krankheitskosten steuerlich abziehbar sein. Die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel muss...

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