Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz
04.09.2024: Wirtschaft | die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten | Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz | grundschuldbesicherte Darlehensanlagen | Kapitalgebe | nachhaltige Kapitalanlagen | Renditen aus Wohnimmobilien
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2024-09-04 09:22.
Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen bieten bei Mieterträgen aus Wohnimmobilien Kapitalschutz - von Dr. jur. Horst Werner
Die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen können gemäß § 1 KWG ohne Volumenbegrenzung prospektfrei angeboten werden, so Dr. jur Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Darlehens-Kapitalgeber, deren Zinsen bzw. Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind, können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert.
Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Prospektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG...
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