Förderprogramme Elektrofahrzeuge
13.06.2024: Technik | Auslaufen BAFA-Förderung | E-Mobilität | Elektroauto Förderung 2024 | Elektrofahrzeug Steuerbefreiung | Förderprogramme Elektrofahrzeuge | Kfz-Steuer Elektroautos | Nachhaltige Mobilität | Steuervorteile Elektroautos | THG-Quote | Umweltbonus Elektrofahrzeuge
Pressetext verfasst von EVUM-Motors am Do, 2024-06-13 14:30.
2024: Neue Steuervorteile und Förderungen stärken E-Mobilität trotz Auslaufens der BAFA-Förderung
München, 13. Juni 2024– Auch nach dem überraschenden Ende des BAFA-Umweltbonus für Elektroautos im Jahr 2024 bleiben die Vorteile der Elektromobilität bestehen und bieten insbesondere für Unternehmen und Immobilienbesitzer attraktive Möglichkeiten zur Kostenersparnis.
Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge
Eine wichtige finanzielle Erleichterung ist die fortgesetzte Steuerbefreiung für Elektroautos. Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden, profitieren von einer zehnjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer. Nach Ablauf dieser Frist fällt nur die Hälfte der üblichen Kfz-Steuer an. Käufer gebrauchter Elektroautos übernehmen die verbleibende Dauer dieser Steuerbefreiung, was den Erwerb besonders attraktiv macht.
Geldwerter Vorteil für Dienstwagen
Besitzer von Elektrodienstwagen profitieren weiterhin von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 2110 Zeichen in dieser Pressemeldung