Einbrigung von Unternehmen

Zur Einbrigung von Unternehmen bzw. Betriebsanteilen zwecks Holdinggründung bzw. Konzernbildiung - von Dr. jur. Horst Werner

Die Sachkapital-Erhöhung zur Holding-Bildung bzw. zur Konzernbildung analog § 18 AktG kann durch steuerneutrale Einbringung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern und Unternehmensanteilen zwecks Finanzierung von Holding-Unternehmen ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens (teilweise erheblich) verbessert. Wirtschaftsgüter und Gegenstände Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle...

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