Einbrigung von Unternehmen
26.09.2024: Wirtschaft | Eigenkapital-Erhöhung | Einbrigung von Unternehmen | Holding-Bildung | Holdinggründung | Konzernbildung.Sachkapitalerhöhung.Aufdeckung der stillen Reserven | Verkehrswert
Pressetext verfasst von HorstWerner am Do, 2024-09-26 09:33.
Zur Einbrigung von Unternehmen bzw. Betriebsanteilen zwecks Holdinggründung bzw. Konzernbildiung - von Dr. jur. Horst Werner
Die Sachkapital-Erhöhung zur Holding-Bildung bzw. zur Konzernbildung analog § 18 AktG kann durch steuerneutrale Einbringung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern und Unternehmensanteilen zwecks Finanzierung von Holding-Unternehmen ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens (teilweise erheblich) verbessert.
Wirtschaftsgüter und Gegenstände
Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle...
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