Beugung des Rechts mit Strafvereitelungen im Amt
20.09.2021: Recht | Beugung des Rechts mit Strafvereitelungen im Amt
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Mo, 2021-09-20 19:21.
Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XIII
Egal ob in Frankfurt/M., in Oldenburg, in Bremen,in Karlsruhe oder in Celle, die Gerichte weigern sich gemäß § 121 ZPO oder im Notfall mit § 78b ZPO, einen Anwalt einem anhängigen Verfahren beizustellen. Selbst ein vom Landgericht in Frankfurt nach einer Strafanzeige beigestellter Anwalt gemäß BRAGOl lehnte das Mandat ab. Auch zwei vom SG-Oldenburg beigestellte Anwälte lehnten ein Mandat ab. Die anderen Gerichte führen die Verfahren und obwohl alle rechtlichen Gegebenheiten vorhanden sind und mehrfach ein Anwaltsbeistand angemahnt wurde, einfach durch. Das ist reine Staatskriminalität, denn der Rechtsstaat hat über mehrere Bundesländer jegliches Recht gebrochen, welches bis in das BVerfG und dem BGH reicht. Mit vorsätzlicher Falscher Verdächtigung und gemäß § 369/370, § 53 StGB, wurde 1997 ein hochinnovatives und patentiertes Umweltprojekt mit einer damaligen Investitionssumme von 22 Millionen D-Mark zerstört. Bis heute zieht der...
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