Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XIII
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Mo, 2021-09-20 19:21.Egal ob in Frankfurt/M., in Oldenburg, in Bremen,in Karlsruhe oder in Celle, die Gerichte weigern sich gemäß § 121 ZPO oder im Notfall mit § 78b ZPO, einen Anwalt einem anhängigen Verfahren beizustellen. Selbst ein vom Landgericht in Frankfurt nach einer Strafanzeige beigestellter Anwalt gemäß BRAGOl lehnte das Mandat ab. Auch zwei vom SG-Oldenburg beigestellte Anwälte lehnten ein Mandat ab. Die anderen Gerichte führen die Verfahren und obwohl alle rechtlichen Gegebenheiten vorhanden sind und mehrfach ein Anwaltsbeistand angemahnt wurde, einfach durch. Das ist reine Staatskriminalität, denn der Rechtsstaat hat über mehrere Bundesländer jegliches Recht gebrochen, welches bis in das BVerfG und dem BGH reicht. Mit vorsätzlicher Falscher Verdächtigung und gemäß § 369/370, § 53 StGB, wurde 1997 ein hochinnovatives und patentiertes Umweltprojekt mit einer damaligen Investitionssumme von 22 Millionen D-Mark zerstört. Bis heute zieht der Demokratische Rechtsstaat alle seine kriminellen Register um nicht selbst vor dem Kadi zu landen. Der dabei für den Steuerzahler angerichtete finanzielle Schaden ist inzwischen eine dreistellige Millionensumme. Politker wie die Kanzlerin, Scholz, Laschet, Linder, Rüttgers, Kraft, Wulff, Weil, Platzeck, Althaus, Schäuble,Leutheusser-Schnarrenberger, Lieberknecht usw. usw. haben alle über Jahre und als Bundesminister, Fraktionvorsitzende oder Ministerpräsidenten direkte schriftliche Kenntnis gehabt. Staatsanwaltschaften bis zur Generalbundesanwaltschaft gelten ebenso als Mitwisser, Anstifter und sogar Strafvereitler im Ámt. Teile der in den Verfahren beteiligten Exekutive und Judikative werden in den Klagen und Strafanzeigen offiziell als staatskriminelle Banden/Vereinigungen benannt. Der Demokratische Rechtsstaat ist in Fragen von staalichen Straftaten schon seit 1988 gegangen und keiner der Bürger hat es bemerkt oder will es nicht bemerken.
18. September 2021
Nur per Fax: 0561 – 3107 475
Bundessozialgericht
Graf Bernadotte Platz 5
34119 Kassel
xxxxxxxxx gegen Stadt Delmenhorst
Nichtzulassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen:
B 8 SO 46/21 S, i.V. mit B 8 SO 47/21 S, i.V. mit B 8 SO 48/21 S
Es gibt mehrere grundsätzliche Rechte in einem Demokratischen Rechtsstaat, das Recht auf Menschenwürde gemäß Art. 1 GG, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 20 Abs. 3 GG, das Recht auf Schutz des materiellen und geistigen Eigentums sowie das grundsätzlich geschützte Recht auf anwaltlichen Beistand gemäß § 121 ZPO.
Das Bundessozialgericht wird nun grundsätzlich zu klären haben, dürfen Richter bei Kenntnisnahme von ungesühnten Vergehen und Verbrechen und im Namen es Demokratischen Rechtsstaats begangen wurden, die im direkten oder auch kausalem Zusammenhang mit dem Kläger und Beschwerdeführer stehen, ungehemmt und ungestraft fortführen lassen.
Lässt der Kläger alle ungesühnten staatskriminellen Handlungen und bis auf die AO beiseite, dann bliebe immer noch das rückwirkend ab 01/1998 erteilte Berufsverbot sowie die steuerliche Aberkennung durch das Finanzgericht Hannover im Jahre 2002/2003 zum Az. 16 V 10089/03, hier auf die seit 1996 fortlaufend patentierten und unpatentierten Umwelttechnologien des Klägers und Beschwerdeführer bestehen.
Bei einem rechtsstaatlichen Verfahren mit einem Rechtsbeistand, hätten es die Finanzrichter in Hannover niemals gewagt den § 76 Abs.1 FGO zu umgehen. Dass diese rechtliche Umgehung als strafrechtlicher Vorsatz immer noch zu werten ist, zeigt die darauffolgende jahrelange Beweismittelunterdrückung durch die Staatsanwaltschaft Hannover. Dass diese vorsätzliche Beweismittelunterdrückung gegen die Finanzrichter für ein 22 Millionen D-Mark Umweltprojekt im Jahre 2004 nicht nur von einem kleinen unbedeutenden Staatsanwalt angeordnet wurde, nimmt kein rechtschaffender Bürger der Justiz und Politik mehr ab. Ab 2005 und in nachfolgenden Jahren verschwieg das Finanzamt Delmenhorst und obwohl es genau wusste, dass die privaten und geschäftlichen Steuerakten des Klägers und Beschwerdeführers schon im Jahre 2002 rückwirkend geschlossen waren, u.a. auch in einem persönlichen Gespräch mit der Ratsfrau xxxxxx im Finanzamt. Den Steuerzahlern konservativ geschätzte Steuereinnahmen und höchstwahrscheinlich in dreistelliger Millionenhöhe zu entziehen, zusätzliche Steuergelder von rund 65 Millionen EURO an eine weitere kriminelle Bande zu verschleudern, eben um eine ungesühnte staatskriminelle Bande/Vereinigung über mehrere Bundesländer vor Straf-verfolgung und Schadensersatz zu schützen, dass kann das Bundessozialgericht und genau wie vorher das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Celle den Bürger nicht als völlig rechstaatlich verkaufen.
Es gibt kaum einen hochrangigen Politiker und Juristen im Demokratischen Rechtsstaat und er von diesen staatskriminellen Handlungen im Zusammenhang mit Beschwerden und Strafanzeigen des Klägers und Beschwerdeführers angeblich nichts gewusst hat.
Dass der Kläger und Beschwerdeführer seit 2014/2015 Grundsicherung sowie eine lächerliche monatliche Altersrente von € 144 EUR erhält, unterliegt der alleinigen rechtlichen und juristischen Verantwortung des Demokratischen Rechstaats. Seit 2018 hat das Bundessozialgericht schriftliche Kenntnis von diesen staatskriminellen Handlungen gegen den Kläger und Beschwerdeführer sowie von dessen fortgesetzter verheerender finanziellen Schädigung.
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Anlagen:
Vom SG-Oldenburg 18. August 2021
Vom LSG-Celle 08. September 2021
Zurückweisung Bescheid zur Dienstaufsicht vom 13. September 2021
B1-10/ 42 Seiten an LSG-Celle
Strafanzeige an StA-Lüneburg vom 16. September 2021