Beihilfe zur Beugung des Rechts mit Strafvereitelung im Amt

Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XIV

Es haben nach einer Beschwerde ein Richter am LG-Frankfurt/M. sowie der AG- und LG-Präsident eine Dienstaufsichtbbeschwerde gegen eine Richterentscheidung gemäß § 121 ZPO zum anwaltlichen Beistand erhalten, alle drei fachaufsichtführenden Richter hatten nach einer Dienstaufsichtbeschwerde schriftlich behauptet, die Verfahrensakte gesehen und geprüft zu haben. Alle drei Richter am LG-Frankfurt hatten damit vorsätzlich gelogen sowie Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr gedeckt. Der gleiche Fall nun beim SG-Oldenburg, wobei der dortige Fachaufsichtsführende diese Beschwerde an die Präsidentin des LSG in Celle weiterleitete. Wie gehabt "ich habe geprüft und nichts gefunden", Staatskriminalität ist völlig mit der Verfassung und zum Schaden der Bürger in Gänze vereinbar. 16. September 2021 Nur per Fax: (04131) 202 -358 Staatsanwaltschaft Lüneburg Burmeisterstraße 6 21335 Lüneburg Hiermit erstatte...

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