Der kriminelle Demokratische Rechtsstaat XIV

Es haben nach einer Beschwerde ein Richter am LG-Frankfurt/M. sowie der AG- und LG-Präsident eine Dienstaufsichtbbeschwerde gegen eine Richterentscheidung gemäß
§ 121 ZPO zum anwaltlichen Beistand erhalten, alle drei fachaufsichtführenden Richter hatten nach einer Dienstaufsichtbeschwerde schriftlich behauptet, die Verfahrensakte gesehen und geprüft zu haben. Alle drei Richter am LG-Frankfurt hatten damit vorsätzlich gelogen sowie Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr gedeckt.
Der gleiche Fall nun beim SG-Oldenburg, wobei der dortige Fachaufsichtsführende diese Beschwerde an die Präsidentin des LSG in Celle weiterleitete. Wie gehabt
"ich habe geprüft und nichts gefunden", Staatskriminalität ist völlig mit der Verfassung und zum Schaden der Bürger in Gänze vereinbar.

16. September 2021

Nur per Fax: (04131) 202 -358

Staatsanwaltschaft Lüneburg
Burmeisterstraße 6
21335 Lüneburg

Hiermit erstatte ich, xxxx und geb. am xxxxxxxxxxxxxx gegen Frau Draber und Präsidialrichterin III am LSG-Celle, wegen des dringenden Verdachts der Beihilfe durch Unterlassen zu den § 13 StGB mit § 116 AO, § 258a StGB sowie § 339 StGB und § 129 Abs.1 StGB.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte bereits im Jahre 2013 unter dem Aktenzeich4en NZS 1107 Js 10436/13 die rechtliche Möglichkeit sowie auch rechtliche Pflicht, staatskriminellen Auswüchsen Einhalt gegen den AE, Kläger- und Beschwerdeführer sowie zum finanziellen Schaden nun auch Dritter zu gebieten. Dem wollte die Staatsanwaltschaft Lüneburg trotz Gegendarstellungen des AEs nicht nachkommen, so dass diese Strafanzeige eine Fortsetzung als erneutes dringendes und begründetes Verdachtsmoment von nun bundesweiter Staatskriminalität der Staatsanwaltschaft Lüneburg vor die Füße fällt (Stellungnahme vom 07. Mai 2013).

Die unangreifbare Begründung dieser Strafanzeige ergibt sich aus der Zurückweisung der Diensaufsichtsbeschwerde des AE an die Beschuldigte vom 15. September 2021 sowie die beigefügte Zurückweisung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg, hier für die Vors. Richterin Diefenbach-Kampowski.

Die Mitwisserschaft durch Verdacht an diesen staatskriminellen Auswüchsen gegen den AE, reicht neben von den inzwischen beteiligten Bundesländern über einzelne Länder und Bundesminister seit dem 05. März 2012 bis in das Bundeskanzleramt und seit 2016 bis in den Deutschen Bundestag. In dem Schreiben aus dem Kanzleramt vom 05. März 2012 wurde von dort vorgeschlagen, dass der AE sich mit den staatskriminellen Tätern im Gespräch auseinandersetzen soll. Für staatskriminelle Täter ist die Justiz durch ein Ermittlungsverfahren i.V. mit dem Strafgesetzbuch sowie der Strafprozessordnung zuständig, denn ungesühnte Vergehen und Verbrechen werden nicht durch ein persönliches Gespräch mit Tätern durch den AE aufgeklärt, noch gestoppt oder bestraft.

Der Demokratische Rechtsstaat war seit 1981 zu dumm oder zu faul und ist im Endefekt seit 1988 hochgradig kriminell, dass private sowie geistige Eigentum des AEs nicht nur zu schützen, sondern es obenauf mit staatskriminellen Handlungen ab 1997 verheerend zu zerstören.

Zusätzliche Beweise:

Az. 84 Js 33069/95 der StA-Bremen (44.000 D-Mark)
Az. 3 Ws 224/65 OLG-Karlsruhe
Fax an GenstA-Karlsruhe vom Juni 1996
Mahnbescheid aus 1995 beim AG Lübben ( 83.217,52 D-Mark)
Schriftsatz vom Kanzleramt vom 05. März 2012

Ich habe diese Strafanzeige selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.

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Anlagen:
Vom SG-Oldenburg 18. August 2021
Vom LSG-Celle 08. September 2021
Zurückweisung Bescheid zur Dienstaufsicht vom 13. September 2021 B1-10/ 42 Seiten an LSG-Celle