Beihilfe durch Unterlassen durch Strafvereitelung im Amt

Ein Verfahren vor dem Amtsgericht ist kein öffentliches Verfahren - so die Justizsenatorin in Bremen

Die digitalen Medien und auf die nun Behörden und unsere Politik tagtäglich so schwören, haben auch manchmal so ihre Nachteile. So werden Informationen aus den Behörden weitergeleitet, die wir Bürger besser nicht wissen sollten. Um das Ganze nun sicher zu machen, gehen Beamte manche Wege, die sie besser nicht hätten beschreiten sollen, denn so kam es wie es kommen musste, zu einer Falschen Anschuldigung. Von einer Justizsenatorin könnte man eigentlich erwarten, dass sich diese in der Verfassung bestens auskennt, wenn sie sich unaufgefordert einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die GenStA-Bremen annimmt. Wir Bürger brauchen keinen Anwalt vor Gericht und das ist die Rechtsansicht unsere juristischen Eliten bis zum Landgericht Bremen. Die Vorlesung zum Art. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art 20. Abs. 3 GG, scheint die Justizsenatorin als Jurastudentin wohl verpasst zu haben. Das schlimme am Ganzen, diese juristischen Eliten glauben doch...

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