Ein Verfahren vor dem Amtsgericht ist kein öffentliches Verfahren - so die Justizsenatorin in Bremen

Die digitalen Medien und auf die nun Behörden und unsere Politik tagtäglich so schwören, haben auch manchmal so ihre Nachteile. So werden Informationen
aus den Behörden weitergeleitet, die wir Bürger besser nicht wissen sollten. Um das Ganze nun sicher zu machen, gehen Beamte manche Wege, die sie besser nicht hätten beschreiten sollen, denn so kam es wie es kommen musste, zu einer Falschen Anschuldigung. Von einer Justizsenatorin könnte man eigentlich erwarten, dass sich diese in der Verfassung bestens auskennt, wenn sie sich unaufgefordert einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die GenStA-Bremen annimmt. Wir Bürger brauchen keinen Anwalt vor Gericht und das ist die Rechtsansicht unsere juristischen Eliten bis zum Landgericht Bremen. Die Vorlesung zum Art. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art 20. Abs. 3 GG, scheint die Justizsenatorin als Jurastudentin wohl verpasst zu haben. Das schlimme am Ganzen, diese juristischen Eliten glauben doch immer uns unmündige Bürger mit einem verdummenden Drei- oder Vierzeiler für dumm verkaufen zu können. Wozu hat dann eigentlich der Gesetzgeber den § 89 Abs. 2 RiStBV geschaffen?

Datum. 10-06-2020

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Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen

Az. 100/4120/E001/2020-6 Schriftsatz vom 25. Mai 2020

Sehr geehrte Frau Justizsenatorin,

hiermit weise ich den in Ihrem Auftrage verfassten Schriftsatz des Herr Hellpap,
im vollen Umfang wegen vorsätzlicher Unwahrheit zurück.

Die Bremische Bürgerschaft sowie die Justizbehörden waren schon mehrfach durch schriftliche Mitwisserschaft in Straftatbestände, u.a. § 116 AO mit § 258a StGB sowie damit § 129 Abs. 1 StGB verwickelt (Strafanzeige vom 08-09-2017). Im Übrigen gab es schon 2011 rechtliche Auseinandersetzung mit dem OStA der Staatsanwaltschaft Bremen Herrn Glasbrenner zum Az. 3 Zs 139/11 vom 28. Juni 2011.

Nicht nur das die Anwaltschaft bis zum BVerfG oder BGH ein Mandat verweigerte, sondern es ist inzwischen jedes Gericht und welches sich dem Art. 20 Abs. 3 GG und § 78b ZPO verweigert. Die hauptsächlichen Gründe für dieses staats-kriminelle Verhalten sind in der nachfolgenden Aufzählung ungesühnter Vergehen und Verbrechen zur Kenntnis zu nehmen. Diese ungesühnten staatskriminellen Vergehen und Verbrechen gegen den Unterzeichner beinhalten in der Folge keine Portokasse.

1.Vorsätzliche Falsche Anschuldigung
2.Steuerhinterziehung
3.Schwerste Untreue
4.Patentverbrechen
5.Schwerster Betrug
6.Unterschlagung
7.Strafvereitelung im Amt
8.Rechtsbeugung
9.Beihilfe durch Unterlassen der Rechtsbeugung
10.Verfolgung Unschuldiger
11.Uneidliche Falschaussage
12.Urkundenfälschung im Rechtsverkehr
13.Vernichtung von Beweismitteln
14.Verrat von Betriebsgeheimnissen
15.Unterschlagung
16.Verbrechen gegen die AO
17.Beihilfe durch Unterlassen zu Verbrechen gegen die AO
18.Notarielle Falschbeurkundung

Diese hier vorgenannten ungesühnten Vergehen und Verbrechen seit 1988 gegen den Unterzeichner, insbesondere durch Staatskriminelle des Demokratischen Rechtsstaats sowie inzwischen über mehrere Bundesländer ausgeweitet, machen jegliches rechtsstaatliche Verfahren unmöglich.

Die Stadt Bremen hat ein öffentliches Gerichtsverfahren gegen den Unterzeichner angestrengt, wobei die beschuldigte Richterin, das Verhandlungsprotokoll fälschte, indem diese die unwahre Zeugenaussage des beamteten Zeugen einfach unterschlug. In einem Demokratischen Rechtsstaat zählt nur die Wahrheit vor Gericht, oder sind Sie auch der Meinung des Bundesverfassungsgericht, dass die Wahrheit sowie Recht und Gerechtigkeit im Gerichtssaal nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind (2 BvR 2156/09 mit 2 BvR 2231/09)? Das Bundesverfassungsgericht sowie der EGMR haben mit ihren beiden Entscheidungen 2009/2013 Finanzrichter geschützt, die u.a. schwerste Straftaten gegen die AO im Amt strafvereitelten. Mit derartigen kriminellen Rechtsansichten wurden gleich mehrere wirtschaftliche persönliche Existenzen völlig vernichtet.

Dem Unterzeichner liegen zwei Rechtsurkunden der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Az. NZS 300 SsRs 118/15) sowie der Generalbundesanwaltschaft für den BGH vor. Beide Urkunden wurden vorsätzlich und damit ebenso in der Sache bandenmäßig gefälscht (Az. 2 AR 217/15 mit 2 ARs 283/15), auch um eine Richterin zu schützen, die absichtlich Recht beugte und ebenso Urkundenfälschung im Rechtsverkehr beging.

Alle diese staatskriminellen Dinge will Ihr Mitarbeiter Herr Hellpap als Justizstaatsbeamter mit einem lapidaren Dreizeiler geprüft haben? Dem Unterzeichner ist jahrelang und hinreichend bekannt, dass Staatsbeamte vor Gericht vorsätzlich Lügen und entlastenden Beweismittel unterschlagen oder sogar vernichten.

Wer als Staats- und Justizbeamter mit staatskriminellen Verbrechen in einem Demokratischen Rechtsstaat so umgeht, steht auf der gleichen Stufe wie die ehemaligen staatskriminellen Stasi-Richter der ehemaligen DDR.

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Mitglied des Menschenrechtzentrum Cottbus eV.

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Anwort Justizsenatorin 25-05-2020.pdf410.04 KB