Begriff des Haftungsdachs
22.10.2021: Wirtschaft | Anlagevermittlung und -beratung | Begriff des Haftungsdachs | finanzdienstleister | Finanzdienstleistungsinstitute | Finanzvermittler | Haftungsdach | Haftungsdach nicht bei Vermögensanlagen | Haftungsdach nur bei Wertpapieren
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2021-10-22 17:04.
Haftungsdach für Finanzvermittler bei Wertpapieren von Bankinstituten gem. § 32 KWG - von Dr. jur. Horst Werner
Die Bedeutung eines Haftungsdachs besteht darin, dass Finanzdienstleister ohne entsprechende amtliche Zulassung von einem Unternehmen nach § 32 KWG unter dessen "Fittiche" genommen werden können und dass dieses Unternehmen die Haftung für deren Tätigkeiten übernimmt. Die Finanzvermittler unter einem Haftungsdach sind somit an ein bestimmtes CRR-Kreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen (sog. Haftungsdach) vertraglich gebunden und dürfen unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 10 KWG unter anderem die Anlagevermittlung und -beratung erbringen, allerdings ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung dieses Instituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens. Am Finanzvermittler-Markt wird von einem "Haftungsdach" gesprochen, wenn die Erbringung von Finanzdienstleistungen, also z.B. die Anlageberatung oder -vermittlung, ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines autorisierten Finanzdienstleistungsunternehmens erbracht...
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