Börsensegment

Open Market TV AG NEWS: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: Wechsel des Börsensegments

28.03.2011 14:20 # Der Vorstand der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse einen Wechsel des Börsensegments der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0006614001; DE0006614035) einzuleiten. Der Wechsel erfolgt in Frankfurt vom regulierten Markt in den Teilbereich Entry Standard im Open Market und in Stuttgart vom regulierten Markt in den Teilbereich Freiverkehr Plus im Freiverkehr. Die Einbeziehung in den jeweiligen Teilbereich des Open Market bzw. Freiverkehrs soll jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung zu den vorgenannten regulierten Märkten erfolgen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Maßnahme noch im laufenden Geschäftsjahr 2011 abgeschlossen wird. Bad Überkingen, 28. März 2011 Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- ...

Open Market TV AG NEWS: FRoSTA AG: Wechsel des Börsensegments

FRoSTA Aktiengesellschaft: Wechsel des Börsensegments Der Vorstand der FRoSTA Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Wechsel des Börsensegments der Aktien unserer Gesellschaft (ISIN DE0006069008) vom regulierten Markt an der Börse Berlin in den Teilbereich Entry Standard im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten. Der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt an der Börse Berlin soll mit Wirkung zum Zeitpunkt der Einbeziehung in den Teilbereich Entry Standard im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Einbeziehung noch im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2011 erfolgen wird. Der Teilbereich Entry Standard ist ein Börsensegment im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse, das über die gesetzlichen Vorschriften im Open Market hinaus die Zulassungsfolgepflichten für...

Inhalt abgleichen