Auer Witte Thiel Meinung

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte: „Aktuelle Urteile festigen Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften“

Auer Witte Thiel informiert über zwei aktuelle Urteile zur Unfallversicherung München, im April 2009: Auer Witte Thiel sieht die Rechtssicherheit von Versicherungsgesellschaften mit zwei aktuellen Urteilen des BGH bzw. des OLG Celle gefestigt. Eine Unfallversicherung muss nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn tatsächlich ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88) vorliegt. Diesen Grundsatz stellte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil vom 15. Januar 2009 (Az. U 131/08) eindeutig klar und beendete damit einen aktuellen Rechtsstreit. Auch der BGH folgte in einem anderen Rechtsstreit...

Auer Witte Thiel: „Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Reisemängeln unwirksam“

Auer Witte Thiel informiert über Urteile zu den AGB von Reiseveranstaltern München, im März 2009: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über reiserechtlich relevante Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reiseveranstalters entschieden, von Bedeutung war hier die Problematik der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Reisemängeln. Der Kläger hatte in dem aktuellen Fall eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Nach Rückkehr am 18. August 2005 meldete er Ansprüche wegen Mängeln beim Reiseveranstalter und reichte am 11. August 2006 Klage auf teilweise Rückzahlung des Reisepreises ein – aufgrund einer falschen...

Auer Witte Thiel: „Wichtige Veränderungen für Payment-Unternehmen“

München, im Januar 2009: Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel gibt bekannt, dass Anfang November 2009 mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einschneidende Veränderungen der gesetzlichen Payment-Rahmenbedingungen in Kraft treten. Außerdem weist Auer Witte Thiel auf die bereits seit 1. Januar 2009 eingeführte Anzeige- und Erlaubnispflicht für Factoring-Geschäfte hin. Die EU Payment-Richtlinie (Payment Services Directive) ist für alle Unternehmen relevant, die mit Zahlungsdienstleistungen zu tun haben. Die Kanzlei Auer Witte Thiel ist im Bereich Forderungsmanagement unter anderem für Kreditinstitute, Payment-Unternehmen und...

Auer Witte Thiel: Neues Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten

Auer Witte Thiel: „Mehr Schutz vor zahlungsunwilligen Auftraggebern“ München, im Januar 2009: Am 1. Januar 2009 ist das geänderte Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Zahlungsmoral von Auftraggebern zu verbessern. Ihre Lohnansprüche effektiv sichern können sollen vor allem Handwerksbetriebe im Bausektor, falls Auftraggeber die Abnahme verweigern oder vermeintliche Mängel beanstanden, um nicht zahlen zu müssen – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel ist spezialisiert auf Forderungsmanagement und sieht in dem neuen Gesetz ein...

Auer Witte Thiel: BGH erschwert Räumungsvollstreckung

München, im November 2008: Der Bundesgerichtshof (BGH) erschwert mit einem aktuellen Urteil die Räumungsvollstreckung von säumigen Mietern. Nach Auffassung des BGH ist die Vollstreckung gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Untermieter unzulässig. Gegen andere als die in dem Titel bezeichneten Personen dürfe eine Räumungsvollstreckung selbst dann nicht erfolgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Hauptmieter zur Herausgabe der Mietsache an den Gläubiger verpflichtet ist – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel sieht in dem Urteil für Vermieter eine weitere Erschwernis säumige Mietschuldner aus der Wohnung...

Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität"

Auer Witte Thiel „Den Gesamtzusammenhang bei Modernisierung von Immobilien beachten“ München, im Oktober 2008: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (VIII ZR 275/07) zum Thema Modernisierung von Mietobjekten stärkt die Rechte der Vermieter. So müssen Modernisierungen vom Mieter geduldet werden, wenn mit den Umbauten Energie gespart werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Modernisierung der Heizanlage, für welche eine Mieterin nicht die Kosten übernehmen wollte, da sie keine persönlichen Energieeinsparungen damit verbunden sah. Der BGH entschied aber aufgrund der allgemeinen Einsparungsmöglichkeit...

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