Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub

Bundesarbeitsgericht: Wieder Neues zum gesetzlichen Urlaubsanspruch

In zwei weiteren Entscheidungen vom 19. März 2019 setzt sich das Bundesarbeitsgericht erneut mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auseinander. In seinem Urteil vom 19. März 2019, 9 AZR 315/17, weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben. In seiner Pressemitteilung Nr. 15/19 führt das Bundesarbeitsgericht hierzu aus: „Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beläuft sich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24 Werktage. Dies entspricht einem gesetzlichen Jahresurlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Ist die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus...

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