Aktienkapital

Haftkapital-Erhöhungen durch die Ausgabe weiterer Gesellschaftsanteile (Aktien, KG-Anteile, GmbH-Anteile) oder Mezzaninekapital

? Liquiditätsverbesserungen und Eigenkapitalerhöhungen können über das stimmberechtigte Gesellschaftskapital ( Grundkapital oder Stammkapital oder Kommandit-Kapital ) auch von zukünftigen Miteigentümern ( Mitgesellschafter ) erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) oder auch über stimmrechtsloses Mezzaninekapital. Das Gesellschaftskapital ist gebunden und darf prinzipiell nicht zurückgezahlt werden ( gesetzliches Rückzahlungsverbot ). Anders dagegen das Mezzaninekapital, welches rückzahlungsfrei ist. Derartige Kapitalerhöhungen mit Gesellschaftskapital sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital...

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