„McDonald’s verliert Markenrechte an „Bic Mac“ in Europa“. So oder so ähnlich lauteten unlängst zahlreiche Schlagzeilen. Was war geschehen?

Markenrecht: Löschungsverfahren gegen die Marke „big mac“ und die Tücken des Benutzungsnachweises

Die Entscheidung erging in einem Löschungsverfahren vor dem europäischen Markenamt EUIPO, welches von einem irischen Konkurrenten eingeleitet wurde. Marken unterliegen generell einem Benutzungszwang. Hierdurch soll verhindert werden, dass Marken ungenutzt die Register und somit andere Wirtschaftsteilnehmer blockieren, anstatt funktionsgemäß genutzt zu werden, nämlich als Herkunftshinweis für Waren oder Dienstleistungen. Für Unionsmarken, also EU-Marken, gilt eine sogenannte Benutzungsschonfrist von 5 Jahren ab der Eintragung. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Markeninhaber Maßnahmen treffen, um die Benutzung seiner Marke aufzunehmen, ohne dass die Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht werden kann. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist kann Jedermann beim EUIPO einen Antrag auf Löschung der Unionsmarke wegen Nichtbenutzung stellen. Wird ein solcher Antrag gestellt, muss der Markeninhaber nachweisen, dass er seine Marke innerhalb der letzten...

Inhalt abgleichen