Ärztetag

"Das Damoklesschwert ist beseitigt"

DGHS begrüßt Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe, mahnt aber von der Politik weitere Maßnahmen an Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt, dass der 124. Deutsche Ärztetag, der am 4./5. Mai 2021 online stattfand, eine wichtige Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) mit überwältigender Mehrheit von 200 der 216 abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Im § 16 wird der umstrittene Satz "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" gestrichen. Die MBO-Ä hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter, wird aber in der Regel in die Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und damit rechtsverbindlich. Das oberste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, dass auf eine konsistente und insofern verfassungskonforme Änderung des ärztlichen Berufsrechts hinwies. Nach der dreistündigen intensiven Diskussion,...

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

DGHS sieht nach der Orientierungsdebatte im Bundestag einen klaren Auftrag an die Ärzteschaft RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Professor Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" (Prof. Reinhardt im "Spiegel" vom 24.4.2021) bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es, so Roßbruch, unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten ohne Strafandrohung und der Gefahr berufsrechtlicher Sanktionen möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen: "Es gibt viele Mediziner, die dazu bereit sind. Die Berufsordnungen einiger Landesärztekammern bauen aber noch immer eine einschüchternde Drohkulisse auf, so dass Mediziner Patienten mit...

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