Auch für rechtliche Betreuer: Angemessene Vergütung für systemrelevante Arbeit erforderlich!
Pressetext verfasst von connektar am Mo, 2020-09-28 10:41.Reform des Betreuungsrechts erfordert auch eine Diskussion über angemessene Bezahlung! Sebstbestimmung Betroffener und qualitativ hochwertige Arbeit haben ihren Preis.
Diakonin Gundula Löhr vom Verein für Betreuungen in Bielefeld e.V. setzt sich in einer Petition an den Bundestag dafür ein, dass die vom Gericht bestellten rechtlichen Betreuer*innen eine bessere Vergütung erhalten.
Durch Alter, Krankheit, Unfall oder einen Schicksalsschlag kann es jeden treffen. Plötzlich geht es nicht mehr alleine. Wer nicht vorgesorgt hat, der benötigt dann eine rechtliche Betreuung die hilft, das Leben wieder in die Spur zu bringen. Die rechtliche Betreuung ist eine wichtige Stütze für die betroffenen Menschen.
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind rechtliche Betreuer*innen verlässliche Ansprechpartner*innen und sichern die Existenz. Sie sind systemrelevant!
Derzeit wird in der Bundesregierung die Reform des Betreuungsrechts diskutiert. Nach 30 Jahren seit der Einführung des Betreuungsrechts 1992, ist dies längst überfällig. Die Qualität der beruflich geführten rechtlichen Betreuung soll verbessert werden. Die Selbstbestimmung der betreuten Menschen soll zentrales Element bei der Bewältigung der anfallenden Aufgaben und maßgeblicher Leitfaden für die rechtlichen Betreuer*innen sein. Allerdings ist dies auch in der Vergangenheit so gewesen. Jedoch wurde und wird dies vom Gesetzgeber bisher nicht genügend gewürdigt und vergütet. Gute Unterstützung für Betroffene kostet Zeit und Geld. Wenn Wünsche, Lebensentwürfe und damit die Selbstbestimmung berücksichtigt und gewahrt werden sollen, benötigt dies einen Aufbau von Vertrauen, sowie wohlwollende, zugewandte Gespräche und gutes Zuhören auch zwischen den Zeilen. Sich die Zeit für diese wichtigen Aspekte in dieser Arbeit nehmen zu können ist aber seit vielen Jahren immer schwieriger oder unmöglich geworden. Der Gesetzgeber hatte 2005 eine Vergütungserhöhung beschlossen. Allerdings erfolgte keine weitere dynamische oder sonstige Anpassung in den Folgejahren. Erst 2019 gab es eine erneute Anpassung der Vergütung, die leider nicht einmal ansatzweise die Kostensteigerung der vergangenen 14 Jahre ausgleichen konnte. Eine dynamisierte Anpassung wurde erneut nicht diskutiert. Wann es wieder eine Anpassung geben soll, das ist nicht absehbar. Die Kosten steigen weiter, die steigende anfallende bürokratische Arbeit ist kaum noch zu bewältigen.
Hinzu kommt eine Mehrbelastung in der Arbeit durch gesetzliche Änderungen, seit 2020 insbesondere das Bundesteilhabegesetz, aber auch die sich stetig verändernden Lebensbedingungen der Betreuten. Selbstbestimmung und Wohl der Menschen um die es geht, und die den rechtlichen Betreuer*innen sehr am Herzen liegen, geraten dadurch immer mehr in den Hintergrund der Bürokratie. Die Arbeit ist von hohem zeitlichem Druck geprägt. Die Betreuer*innen möchten den Menschen wieder mehr zuhören können. Darum ist eine Vergütungserhöhung dringend nötig.
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts die Einführung weiterer Pflichten und Aufgaben für Betreuer*innen und Betreuungsvereine. Wie diese geleistet oder finanziert werden sollen, darüber gibt es nur unkonkrete Anmerkungen am Rande. Die Finanzierung wird zudem, da sie Ländersache ist, von dem Wohnort des betroffenen Menschen abhängen und den finanziellen Mitteln, die die jeweilige Landesregierung zur Verfügung stellen will, um Betreuer und Betreuungsvereine in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. In einem Brandbrief an Politiker*innen, Verbände und Mitbürger*innen, weist Gundula Löhr darauf hin, dass immer mehr Betreuungsvereine und Berufsbetreuer aufgeben und es auch immer schwieriger wird, eine (qualifizierte) rechtliche Betreuung für Menschen mit besonders hohem Hilfebedarf zu finden.
Für ihre Petition will Gundula Löhr 50.000 Unterschriften sammeln. Wer ihr Anliegen öffentlich oder nichtöffentlich unterstützen will, erreicht sie unter Tel. 0521 144-3174 oder per E-Mail an g.loehr@vereinfuerbetreuungen.de. Die Petition kann online oder über Unterschriftenlisten gezeichnet werden. Der Petitionstext und Kommentare Interessierter finden sich unter dem Link https://openpetition.de/handreichung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Verein für Betreuungen in Bielefeld e.V.
Frau Gundula Löhr
Königsweg 5
33617 Bielefled
Deutschland
fon ..: 0521/144-3174
fax ..: 0521/144-3174
web ..: https://www.vereinfuerbetreuungen.de
email : g.loehr@vereinfuerbetreuungen.de
Gundula Löhr ist Mitarbeiterin im Verein für Betreuungen in Bielefeld e.V. Der Verein wurde am 17.08.1977 gegründet. Er ist größter Ansprechpartner dieser Art in Bielefeld. Derzeit arbeiten dort 10 rechtliche Betreuer*innen in Voll- oder Teilzeit, denen die Betreuung von ca. 400 Menschen obliegt. 240 Mitglieder führen ehrenamtlich weitere ca. 280 rechtliche Betreuungen. Neben der Führung von Betreuungen bestehen weitere wichtige Aufgaben für Betreuungsvereine in der Gewinnung, Beratung und Schulung der ehrenamtlich tätigen Betreuer*innen oder die Beratung zur Verfassung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen zur privaten Vorsorge.
Pressekontakt:
Verein für Betreuungen in Bielefeld e.V.
Frau Gundula Löhr
Königsweg 5
33617 Bielefeld
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email : g.loehr@vereinfuerbetreuungen.de