Fördermittel für ausländische Lehrstellenbewerber

Auszubildende und arbeitslose junge Fachkräfte aus der Europäischen Union profitieren direkt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union und des Fachkräftemangels ein spezielles Förderprogramm für Auszubildende und arbeitslose junge Fachkräfte aus der Europäischen Union lanciert. Die Förderung muss bei den Arbeitsagenturen beantragt werden; sie gilt maximal für die Dauer der in Deutschland absolvierten Ausbildung oder des in Deutschland absolvierten Praktikums. In Vorbereitung auf die Ausbildung oder das Praktikum können ebenfalls diverse Kosten erstattet werden.

Sprachkurse
Bis zu 170 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Deutsch Sprachkursen können erstattet werden. Der Antragsteller muss mit den Kosten in Vorleistung gehen, d. h. bekommt sie erst nach Beendigung der Maßnahme, d. h. regelmäßiger Teilnahme erstattet. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass die betreffende Person in ein Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis vermittelt wurde.

Ein Vollzeitsprachkurs in Deutschland, bspw. in einem Goethe Institut wird zu den marktüblichen Preisen bezuschusst. Der Umfang der Maßnahme darf sich dabei maximal auf 85 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten belaufen. Die Auszahlung ist an die Vorlage der Rechnung des Kursträgers und den Nachweis der geleisteten Zahlung geknüpft.

Praktikumsbegleitende Sprachkurse sind ebenfalls förderfähig, und zwar ebenfalls im Umfang von bis zu 85 Unterrichtseinheiten.

Fahrtkostenpauschale
Fahrtkosten, die im Zuge eines Bewerbungsgesprächs entstehen, werden auf Antrag ebenfalls (zum Teil) erstattet, und zwar pauschal. Bei einer einfachen Entfernung von bis zu 500 km werden 200 € erstattet, für darüber liegende Entfernungen gibt es pauschal 300 €. Auch hier muss der Antragsteller zunächst in Vorleistung gehen. Voraussetzung für die Erstattung ist die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass das Bewerbungsgespräch tatsächlich stattgefunden hat.

War ein Bewerbungsgespräch erfolgreich und kommt ein Ausbildungsvertrag zustande, so werden die Anreisekosten zur Aufnahme der Ausbildung pauschal mit 500 € bezuschusst. Der Antragsteller muss zunächst in Vorleistung gehen und erhält die Pauschale nach Vorlage des Nachweises, dass er die Ausbildung in Deutschland begonnen hat.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Berufsausbildung in Deutschland kann ebenfalls ein pauschaler finanzieller Zuschuss von 500 € beantragt werden. Neben der Bestätigung der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sind auch die Beweggründe darzulegen.

Auch für Fahrten zur Aufnahme eines Praktikums in Vorbereitung auf eine Ausbildung werden die Kosten (zum Teil) erstattet. Die Pauschalen sind identisch mit denen im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs (200 € bzw. 300 €). Hier muss bei der Beantragung der Praktikumsvertrag vorgelegt werden, und zur Auszahlung muss die Absolvierung des Praktikums durch das betreffende Unternehmen bestätigt werden.

Für ein absolviertes ausbildungsvorbereitendes Praktikum können zudem separate Pauschalen für die Rückreise beantragt werden. Auch hier bedarf es entsprechender Nachweise.

Ausbildungsbegleitende Förderung
Auch Fördermaßnahmen während der Ausbildung wie bspw. Nachhilfeunterricht für die Berufsschule werden durch die Arbeitsagenturen pauschal bezuschusst. Hier gibt es regionale Unterschiede, was die Höhe der monatlichen Pauschale betrifft. Sie bewegt sich zwischen 130 € und 200 €. Der Antragsteller muss auch hier in Vorleistung treten und zur Auszahlung der Pauschalen die Teilnahme an der betreffenden Maßnahme nachweisen.

Förderfähig ist darüber hinaus die Bereitstellung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung; die Kostenpauschalen richten sich nach den Pauschalen für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH Maßnahmen) (130 € bis 200 €).

Zur Auszahlung müssen der Nachweis der in Anspruch genommenen Dienstleistung und der Zahlungsnachweis vorgelegt werden.

Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung oder des ausbildungsvorbereitenden Praktikums werden maximal 818 € gezahlt. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich nach der Höhe der Praktikumsvergütung bzw. der Ausbildungsvergütung. Das Praktikum darf dabei nicht länger als 3 Monate dauern. Voraussetzung ist der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme des Antragsstellers am Praktikum und der Nachweis, dass es für den Praktikanten einen potentiellen Ausbildungsplatz im selben Unternehmen gibt. Wer eigene Kinder zu betreuen hat, der hat Anspruch auf eine Kinderbetreuungspauschale in Höhe von 130 €. Als Nachweise dienen der Ausbildungsvertrag und regelmäßige Bestätigungen des Ausbildungsbetriebes, dass sich die betreffende Person noch in Ausbildung befindet.

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