Urlaub ist Urlaub und krank ist krank

Urlaub ist Urlaub und krank ist krank

So werden die Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen:

Ausgerechnet im Urlaub fängt man sich eine Sommergrippe ein und liegt geschwächt im Bett.

Viele können davon ein Lied singen.

Doch Urlaub ist Urlaub und krank ist krank. Wer im Urlaub krank wird, sollte seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse umgehend darüber informieren.

Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen hin.

Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt am Urlaubsort bescheinigt werden. Das ärztliche Attest und die Adresse des Urlaubsortes sollten dann per Fax oder Mail übermittelt werden, denn diese Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Das gilt auch bei Reisen ins Ausland.

Die TK empfiehlt daher, den Reiseunterlagen vorsorglich die Fax-Nummer bzw. Emailadresse des Arbeitgebers und der Krankenkasse beizufügen.


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