GEZ: Haushaltsabgabe ab 2013 ist beschlossen

Schleswig-Holstein hatte im Dezember letzten Jahres als letztes Bundesland der Reform der GEZ-Gebühren zugestimmt. Ab 2013 muss pro Wohnung bezahlt werden (Euro 17,98)– egal ob es darin ein Gerät gibt oder nicht.

Über die “Schwarzseher” und ihren Kampf gegen die Späher der GEZ gibt es schon historische Abhandlungen, jetzt werde sie selbst Geschichte.

Ab 2013 kommt die Medienabgabe, die pro Haushalt fällig wird.

Ob man dann Fernseher, Radios oder sonstige Gerätschaften besitzt, die praktisch oder theoretisch zu dem in der Lage wären, was so schön altmodisch “Rundfunkempfang” heißt, ist dann egal.

Pro Wohnung wird monatlich der Betrag von 17,98 Euro fällig.

Auf der Internetseite der GEZ findet man dazu folgendes:

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit finanziell nichts: 90 Prozent zahlen künftig genauso viel wie heute oder weniger.

Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben.

Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab.

Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig.

Dazu zählen auch Datschen in Kleingartenanlagen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die größer als 24 Quadratmeter sind.

Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Auch wenn die alte Gebühr geht, bleibt uns die allseits beliebte GEZ erhalten. Die Aussendienstmitarbeiter werden allerdings nicht mehr an der Wohnungstür klingeln und lauschen, ob da irgendwo ein nicht angemeldeter Fernseher läuft, sondern nur noch Klingelschildchen abschreiben, um zu ermitteln, wer in der Wohnung wohnt.

Datenschützer haben schon massiv Kritik geäußert, mit einer Verfassungsklage wird gerechnet.

Ändern wird das aber wohl alles nichts mehr.


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