Deutschland und die E-Zigarette

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann hat sich mit der E – Zigarette, dem “Dampfen” und deren Liquide aus juristischer Sichtweite beschäftigt.

Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen.

Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen.

Ganz anders sieht dies bei manchem Händler von elektronischen Zigaretten aus, der schon freundlichen Besuch von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft begrüßen durfte, weil er sich mit dem Vorwurf eines Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz konfrontiert sieht.

Und auch wer E-Zigaretten zum bloßen Eigenkonsum aus Nicht-EU-Staaten einführt, droht sich strafbar zu machen, würde es sich tatsächlich um Arzneimittel handeln.

Dabei bewegen sich die Strafverfolgungsbehörden derzeit auf sehr dünnem Eis. Denn eine abschließende rechtliche Beurteilung der elektronischen Zigaretten– genauer: der in ihnen verwendeten nikotinhaltigen Liquids – durch die hierzu berufenen Fachgerichte steht derzeit weiterhin aus.

Die gesündere Alternative zum Rauchen scheint derzeit also zumindest juristisch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden.
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