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Gericht verbietet Warnung vor E-Zigaretten

Die NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens darf nicht mehr vor E-Zigaretten warnen. So entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem unanfechtbaren Beschluss (Az. 13 B 127/12). Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, so die Münsteraner Richter. Das Gericht in Münster stellte fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel. Denn die Entwöhnung vom Nikotinkonsum stehe nicht im Vordergrund. Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör “keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung”. Lesen Sie auch unsere anderen Artikel auf : www.konsumer.info Kundenfrust bei 1&1 Adieu, Servicepapst Ruhr-Soli: Fiktion oder bald Wirklichkeit? Polizistin nutzt Facebook...

Arznei oder Genussmittel? Die E-Zigarette vor Gericht

Ein Hersteller von E-Zigaretten will vor Gericht die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel durchsetzen. Er legte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde ein, nachdem er im Eilverfahren gegen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in erster Instanz unterlegen war. Das Ministerium bewertet – wie die Bundesregierung – die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf. Ein Sprecher des OVG: “Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden.” Das Gericht lehnte eine inhaltliche Stellungnahme in dem noch laufenden Verfahren ab. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das OVG in den kommenden Wochen verkünden. Auch vor dem Kölner Verwaltungsgericht prozessiert derzeit ein Herstellerverband mit dem Ziel, dass E-Zigaretten nicht mehr als Medikament geführt werden. Eine Zulassung ist teuer, langwierig und würde – bei erfolgreichem Ausgang – bedeuten, dass...

Deutschland und die E-Zigarette

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann hat sich mit der E – Zigarette, dem “Dampfen” und deren Liquide aus juristischer Sichtweite beschäftigt. Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen. Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen. Ganz anders sieht dies bei manchem Händler von elektronischen Zigaretten aus, der schon freundlichen Besuch von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft begrüßen durfte, weil er sich mit dem Vorwurf eines Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz konfrontiert sieht. Und auch wer E-Zigaretten zum bloßen Eigenkonsum aus Nicht-EU-Staaten einführt, droht sich strafbar zu machen, würde es sich tatsächlich um Arzneimittel handeln. Dabei...

NRW-Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen

Das wird den Dampfern nicht schmecken! Die Warnungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor eventuellen gesundheitlichen Schäden durch den Genuss elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) verstoßen nicht gegen die Berufsfreiheit einer Herstellerfirma. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag eines Herstellers und Vertreibers von E-Zigaretten abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist das Ministerium für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und sei damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue...

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