DIE REPUBLIKANER (REP): Kein Veto der Volksparteien gegen weitere Asylantenunterbringung

Es sollte ein deutliches Zeichen gesetzt werden und die Anträge der Republikanern boten den anderen Parteien die Möglichkeit, sich gegen die weitere Zuweisung von Asylanten nach Garath und Hellerhof auszusprechen. Diese Chance ließen die Altparteien jedoch wieder ungenutzt.

Hintergrund des Antrages war die Zuweisung von 80 Asylanten – überwiegend Zigeuner – nach Düsseldorf-Garath, einem Stadtteil, der unter sozialen Spannungen leidet und über einen überdurchschnittlichen Ausländeranteil verfügt. Aus diesem Grund beantragten die Republikaner in der Bezirksvertretung Garath und Hellerhof, dass die Stadt Düsseldorf aufgefordert wird, die geplante Unterbringung von 80 weiteren Asylanten in Düsseldorf-Garath zu revidieren. Weiterhin wurde beantragt, dass sich die Bezirksvertretung gegen die weitere Unterbringung von Asylbewerbern in Garath und Hellerhof ausspricht. Beide Anträge bilden ohne Erfolg.

„ Wie wichtig den anderen Parteien die Belange der Garather Bevölkerung sind, zeigte sich erneut an der Behandlung der Anträge unserer Partei. Welche Belastungen die überdurchschnittliche Unterbringung von Asylbewerbern nach Garath hervorruft scheint kaum zu interessieren oder die anderen Parteien haben nicht genug Courage sich mit heiklen Themen auseinanderzusetzen. Schon jetzt zeigen sich die Folgen der Unterbringung. Anwohner beklagen sich über aggressives Betteln ganzer Großfamilien und auch die hygienischen Zustände verschlechtern sich zunehmend. Bleiben sollen die Asylanten angeblich nur vorübergehend, jedoch liegen uns bereits Informationen vor, wonach eine Verlängerung geplant ist. Sollten sich diese Erkenntnis bestätigen, werden wir umgehend weitere Aktionen durchführen. Zahlreiche Bürgergespräche wurden schon geführt und die Anwohner sind von dem unverantwortlichen Verhalten der Stadtverwaltung schockiert. Erst durch unsere Partei wurde den Menschen mitgeteilt, wer zukünftig in der Nachbarschaft lebt. Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass dieser Zustand behoben wird “, so der Kreisvorsitzende und Bezirksabgeordnete Fischer.

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Fremdenzuzugsprobleme

Das was hier mit Recht von der REP aufgegriffen wird ist der Umgang mit Behörden mit diesen Problemfeldern, die ein völlig inkompetentes Verhalten dokumentieren. Diese Themen sind nicht nur nach Kostennutzenstellen wie technischen Fragen lösbar, sondern nur im Zusammenhang mit der Bevölerkungsstruktur wie der sozialen Analyse und den sich daraus ergebenen Sachzwängen. Danach ist es wohl so, das das Begehren der REP sehr wohl eine berechtigte Forderung behinhaltet, da keine Verwaltung oder Stadtverordnung, die der Bevölkerung zu dienen hat das Recht besitzt, sich derart über die Belange wie der Aufgabe, die eigene Bevölkerung zu verwalten und Ihren Nutzen zu mehren etc., hinweg setzen darf. Das sind schlicht Beamtenverfehlungen, die eindeutig gegen das BBG § 54 verstoßen und strafrechtlich zu verfolgen sind. (STGB 335, 336 z.B.)
Die Stadtverordnungen haben danach Alles zu unternehmen, was einer Gettobildung und Integrationsverhinderung entgegenstehen könnte. Diese Dinge sind jedoch nicht zu befördern. An dieser Baustelle werden hinter dem Mantel der "Fremdenfeindlichkeit" alle Kritiken unter den Teppich gekehrt, die sich sachdienlich mit dem Thema für ein friedliches Zusammenleben ungewohnter Kulturen und fremdländischer Lebensweisen beschäftigen und nach vernünftgigen Lösungen suchen. Stellen Sie sich also vor, morgen kämen Mongolen mit Ihren Sippen und würden auf Parkflächen der Städte und Gemeinden, Ihre Gurten aufstellen. Eine unmögliche Vorstellung? Wohl kaum, da ja Beamte offensichtlich derartige Unsinnigkeiten befördern helfen.
Hier ist eine grundsätzliche Haltungsänderung der öffentlichen Hand von Nöten, die offensichtlich zielgerichtet, vorsätzlich wie aus Zweckdienlichkeitsgründen, sich über alle Gebote des Dienens an der eigenen Bevölkerung aus Kosten-Nutzen-Stellen-Gründen hinweg setzt. Sie stören letztendlich den "inneren Frieden" der Sozialgemeinschaft und befördern "Fremdenfeindlichkeit" wie völkische Spannungszustände, die bis in "kriminelle Vorkommnisse" einmünden können. Diese Verantwortung tragen nun nicht die Kritiker von Gemeindeverwaltungsentscheidungen, sondern Beamte und die politische Verwaltungsträger.

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