Stuttgarts OB Wolfgang Schuster vor Gericht

Stuttgart. Oberbürgermeister Schuster muss vor Gericht aussagen. Zwar "nur" als Zeuge, aber das könnte dazu führen, dass Schuster wenigstens ein Mal die Wahrheit sagt.

Gegen Stuttgarts Noch-Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster wurden bereits im Dezember 2010 zahlreiche Strafanträge gestellt, u.a. wegen:

- Körperverletzung im Amt
- Verleitung eines anderen zu einer Straftat der falschen uneidlichen Aussage

Es war nicht ernsthaft zu erwarten, dass die -weisungsgebundenen- Staatsanwälte B.Häußler und D.Biehl ihren Parteikameraden Dr. Wolfgang Schuster nicht decken würden.

Jetzt soll "Zeuge Dr. Schuster" im Gegenzug die Täter decken.

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§ 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht [...] als Zeuge [...] uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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§ 154 StGB: Meineid
Wer vor Gericht [...] falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
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§ 340 StGB: Körperverletzung im Amt
Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Aus: Possen und Märchen für Erwachsene
Spielzeit 2011/2012
Ort: Amtsgericht Stuttgart
Die Reihe wird fortgesetzt.