S21

VG Stuttgart: Stadt darf Mitarbeitern das Tragen von S21-Buttons nicht verbieten

Bei einem Verbot für Beschäftigte der Landeshauptstadt Stuttgart, Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 im Dienst zu tragen, handelt es sich um eine Maßnahme, die nicht ohne Zustimmung des Gesamtpersonalrates der Stadt erlassen werden darf. In einem Rundschreiben vom 29.09.2010 wies der damalige Bürgermeister Murawski die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart darauf hin, dass das Tragen von Buttons oder Aufklebern pro oder kontra Stuttgart 21 am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist. Anlass dieses Rundschreibens waren die Auseinandersetzungen um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Nachdem gegen die Anordnung aus dem Rundschreiben Klage erhoben wurde, musste sich das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart mit der Rechtsmäßigkeit der Anordnung in dem Rundschreiben befassen. Das VG Stuttgart urteilte nun, dass durch die Anordnung in dem Rundschreiben das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats der Landeshauptstadt Stuttgart nach dem...

Stuttgarts OB Wolfgang Schuster vor Gericht

Stuttgart. Oberbürgermeister Schuster muss vor Gericht aussagen. Zwar "nur" als Zeuge, aber das könnte dazu führen, dass Schuster wenigstens ein Mal die Wahrheit sagt. Gegen Stuttgarts Noch-Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster wurden bereits im Dezember 2010 zahlreiche Strafanträge gestellt, u.a. wegen: - Körperverletzung im Amt - Verleitung eines anderen zu einer Straftat der falschen uneidlichen Aussage Es war nicht ernsthaft zu erwarten, dass die -weisungsgebundenen- Staatsanwälte B.Häußler und D.Biehl ihren Parteikameraden Dr. Wolfgang Schuster nicht decken würden. Jetzt soll "Zeuge Dr. Schuster" im Gegenzug die Täter decken. ---------------------------------- § 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage Wer vor Gericht [...] als Zeuge [...] uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ---------------------------------- § 154 StGB: Meineid Wer vor Gericht...

Stuttgart. Staatsanwalt Häußler setzt seine gegen an Staatsterror grenzende Verfolgung von Journalisten fort.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die von ihr gedeckten Täter im ersten Verurteilungsversuch eine peinliche Niederlage hinnehmen mussten, setzt sie somit zum zweiten Versuch in gleicher Sache an. Denn der ursprünglich gefasste Plan ging fehl: vor der "Aburteilung" (O-Ton Staatsanwaltschaft Stuttgart) sollte in zwei Hausdurchsuchungen "reiner Tisch" gemacht werden, indem einfach alle die Zeugen belastenden Beweismittel beiseite geschafft werden sollten. Dieses Vorhaben misslang allerdings. Der damalige Vorsitzende Richter am Landgericht zog es deshalb vor, nach Kosten-Nutzen-Abwägung und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft im Hinterzimmer das Strafverfahren gegen den hier betroffenen Journalisten einzustellen (wir berichteten). In erster Instanz ging Richterin Ingrid Tichaczek-Krebs noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilte den Journalisten -mittlerweile zum Sozialhilfeempfänger ruiniert- zu 160 Tagessätzen,...

S21-Nordflügel-Prozesse: Weitere Aburteilungen durch das Amtsgericht Stuttgart

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart setzt seine Aburteilungen von Stuttgart21-Gegnern fort. In der Reihe "Nordflügelprozesse" verfolgten heute ca. 60 Zuschauer im überfüllten Saal 1 eine weitere Aburteilung von Aktivisten durch das Amtsgericht Stuttgart. Fünf weiteren der insgesamt 49 angeklagten Aktivisten, darunter dem Stadtrat Hannes Rockenbauch (SÖS) wurde heute in der von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler initiierten Anklage vorgeworfen, während einer Versammlung "Hausfriedensbruch zum Nachteil der Deutsche Bahn AG" begangen zu haben. In welche Richtung das Urteil ausfallen würde, war recht schnell klar: So unterbrach...

Mundtot-Schauprozess der Stadt Stuttgart gegen Journalisten

Stuttgart.Mundtot-Schauprozess der Stadt Stuttgart gegen Journalisten zur Einschränkung der Pressefreiheit und Vertuschung eigener Straftaten. Hintergrund: Stuttgart. Mundtot-Prozess gegen die Pressefreiheit: Journalist wegen angeblicher "Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede zum Nachteil von Amtspersonen" angeklagt - mit dem Ziel, ihn nach "Aburteilung" (O-Ton Staatsanwalt Stefan Biehl) möglichst lange wegzusperren - "Minimum 2 Jahre ohne Bewährung" von Staatsanwaltschaft Stuttgart gewünscht. Für die Aburteilung wurde bis hin zum Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Ex-Polizeipräsidenten Siegfried...

Stuttgart: Mundtot-Prozess gegen die Pressefreiheit

Stuttgart. Mundtot-Prozess gegen die Pressefreiheit: Journalist wegen angeblicher "Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede zum Nachteil von Amtspersonen" angeklagt - mit dem Ziel, ihn nach "Aburteilung" (O-Ton Staatsanwalt Stefan Biehl) möglichst lange wegzusperren - "Minimum 2 Jahre ohne Bewährung" von Staatsanwaltschaft Stuttgart gewünscht. Für die Aburteilung wurde bis hin zum Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Ex-Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf (bekannt durch Stuttgart21-Terror) und Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle alles aufgefahren. Vorher wurden von der Polizei die erforderlichen Strafanträge...

Warum die Schlichtung wichtig, der Schlichterspruch jedoch falsch war.

"Der Faktencheck während der Schlichtung hat ergeben: • Stuttgart 21 bringt weniger bahntechnischen Nutzen für den Fahrgast als der bereits bestehende Kopfbahnhof • Es ist nicht erwiesen, dass S21 plus trotz erheblich höherer Kosten die selbe Leistung erbringen wird wie der bereits bestehende Kopfbahnhof • Kopfbahnhof 21 bietet flexibel ausbaubare Lösungen für die Zukunft • S21 oder S21 plus sind nicht zukunftsfähig, da sie nicht erweiterbar sind Fazit aus der Schlichtung: Alle wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und ökologischen Argumente sprechen für Kopfbahnhof 21! Auch im Schlichterspruch wurde K21 als...

die-akte-nina: Weiterer Schauprozess gegen Kindesvater

Lügende Polizisten, popelnde Richter, manipulierte Akten Der Schauprozess gegen den Kindesvater wegen angeblicher Beleidigung von Jugendamtsmitarbeitern und Polizisten findet am Freitag, 18. Februar 2011 vor dem Landgericht Stuttgart statt. Die Verhandlung ist öffentlich, im Gegensatz zu den familiengerichtlichen Farcen. Das heißt, die "Zeugen" von Jugendamt, Kinderschutzbund und Polizei (siehe auch das Fahndungsplakat unten) müssen ihre Lügen diesmal öffentlich ausbreiten. Das sind sie nicht gewohnt, sonst wird hinter verschlossenen Türen gelogen und verleumdet. Hoffentlich haben sich die "Zeugen" vorher gut abgesprochen. Möglicherweise...

Kinderhändlerring Stuttgart: 2 Millionen EUR Belohnung

Stuttgart. Für die Ergreifung und Auslieferung der Täter im Stuttgarter Kinderhändlerring wurde jetzt eine Belohnung von insgesamt 2.000.000 EUR ausgesetzt. Dies wurde aus Sicherheitskreisen bekannt. Es gibt hinreichende Hinweise, dass der Kinderhändlerring in Stuttgart bis in höchste lokale politische Kreise verzweigt ist. So verdichteten sich die Hinweise, dass die Täter durch Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und seine ehemalige Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch mindestens gedeckt wurden. Einer der mutmaßlichen Täter hat sich der Ergreifung und Auslieferung bereits durch Selbstmord entzogen. Für...

Kinderhändlerring Stuttgart: 2 Millionen EUR Belohnung

Stuttgart. Für die Ergreifung und Auslieferung der Täter im Stuttgarter Kinderhändlerring wurde jetzt eine Belohnung von insgesamt 2.000.000 EUR ausgesetzt. Dies wurde aus Sicherheitskreisen bekannt. Es gibt hinreichende Hinweise, dass der Kinderhändlerring in Stuttgart bis in höchste lokale politische Kreise verzweigt ist. So verdichteten sich die Hinweise, dass die Täter durch Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und seine ehemalige Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch mindestens gedeckt wurden. Einer der mutmaßlichen Täter hat sich der Ergreifung und Auslieferung bereits durch Selbstmord entzogen. Für...

Inhalt abgleichen