Stuttgart. Staatsanwalt Häußler setzt seine gegen an Staatsterror grenzende Verfolgung von Journalisten fort.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die von ihr gedeckten Täter im ersten Verurteilungsversuch eine peinliche Niederlage hinnehmen mussten, setzt sie somit zum zweiten Versuch in gleicher Sache an. Denn der ursprünglich gefasste Plan ging fehl: vor der "Aburteilung" (O-Ton Staatsanwaltschaft Stuttgart) sollte in zwei Hausdurchsuchungen "reiner Tisch" gemacht werden, indem einfach alle die Zeugen belastenden Beweismittel beiseite geschafft werden sollten. Dieses Vorhaben misslang allerdings.

Der damalige Vorsitzende Richter am Landgericht zog es deshalb vor, nach Kosten-Nutzen-Abwägung und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft im Hinterzimmer das Strafverfahren gegen den hier betroffenen Journalisten einzustellen (wir berichteten). In erster Instanz ging Richterin Ingrid Tichaczek-Krebs noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilte den Journalisten -mittlerweile zum Sozialhilfeempfänger ruiniert- zu 160 Tagessätzen, selbstverständlich nicht ohne gleichzeitig den Tagessatz mit 50 EUR völlig überhöht anzusetzen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, damit wurde es nicht rechtskräftig.

Dann wurden jene Beweismittel eingereicht, die vorher hatten verschwinden sollen. Dem Richter in der Berufungsinstanz hätte somit die Straftaten der Stuttgarter Behörden sämtlich öffentlich verhandeln müssen, womit die Machenschaften und Straftaten des Stuttgarter Klüngels in erheblichem Umfang ans Tageslicht gekommen und eine Verurteilung des Journalisten nur unter größten Kollateralschäden zu erreichen gewesen wäre. Also stellte der Richter das Verfahren lieber klammheimlich ein.

Ambitionierter Staatsanwalt
Anders Häußlers Kollege Stefan Biehl: er eifert seinem Vorbild Häußler nach und eröffnet willkürlich einfach ein zweites Verfahren zur selben Sache mit neuen Vorwürfen. Mit einer zweiten Anklageschrift will Ankläger Biehl, der auch anderweitig bereits auffällig geworden ist, unbedingt die Verurteilung und Kriminalisierung des Journalisten erreichen, um so die an zahlreichen Familien begangenen Rechtsbeugungen und Menschenrechtsverbrechen durch Stuttgarter Behörden endgültig vertuschen zu können. Um den Journalisten möglichst lange auszuschalten, fordert Biehl diesmal "eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung wird ausgesetzt werden können."
Menschenrechtsverbrechen bleiben folgenlos
Es versteht sich dabei von selbst, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Akteure in den Ämtern eingestellt oder gar nicht erst eröffnet hat. Somit ersparte sich das Duo Häußler / Biehl dann auch gleich die Bekanntgabe der Aktenzeichen und den lästigen Versand von Einstellungsverfügungen, gegen die hätten Rechtsmittel eingelegt werden können.

Maßgeschneiderte Anklageschrift
Hinsichtlich der nun erwünschten Verurteilung fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft auch diesmal in ihrer maßgeschneiderten Anklageschrift Zitate verzerrend bis sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen und sämtliche Straftaten der von ihr beantragten Belastungszeugen ausgeblendet hat.

So fehlt z.B. vollständig die rechtsbeugende Bemerkung eines Familienrichters auf die Frage, warum ein Kind aus seiner Familie "rausgeholt" wurde: "Das ist irrelevant! Das wird erst relevant", so der Richter, wenn die Eltern "einen Schadensersatzprozess [gegen die Stadt Stuttgart, Anm.d.R.] führen wollen. Vorher ist es nicht relevant!" Dass dieser Richter, der wiederholt bereits von "seinem Kind" sprach, damit unvermeidbar an die Erörterungsmethoden von Nazirichter Freisler erinnert, ist für Ankläger Biehl allerdings schon jetzt "relevant".

Zahlreiche Zeugen erwartet
Man darf erneut auf die Vernehmung der allein 20 von der Staatsanwaltschaft gewünschten Zeugen gespannt sein: diese stammen wie z.B. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, der über die Vorgänge informiert war, ausschließlich aus dem Umfeld der Täter und sind zum großen Teil deckungsgleich mit den Zeugen des ersten Staatsterrorprozesses vom Juni letzten Jahres.

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