Checkliste für die Wohnungssuche: So bewerben Sie sich richtig

Dass man bei der Jobsuche eine Bewerbungsmappe vorlegt, ist Alltag – seit einiger Zeit verlangen aber auch immer mehr Vermieter eine Bewerbung. Aus Angst vor Mietnomaden oder Ärger mit Bewohnern wollen Immobilienbesitzer auf Nummer sicher gehen. Wie eine Bewerbungsmappe aussehen soll und welche Fragen der Vermieter stellen darf, hat Immonet für Sie zusammengestellt. Alle Tipps im Überblick finden Sie hier auf einer Infografik.

Wie muss eine gute Bewerbung aussehen?
Schildern Sie in einem kurzen Anschreiben Ihre derzeitige Wohnsituation und warum Sie ein neues Zuhause suchen. Gründe können Familienzuwachs, ein neuer Job, Scheidung oder der Auszug der Kinder sein.
• Mitgeteilt werden muss, wie viele Personen im Haushalt leben werden
• Fügen Sie einen Einkommensnachweise und gegebenenfalls die Kopie eines Wohnberechtigungsscheins bei. Zudem muss angeben werden, ob man Rente, Bafög, Arbeitslosengeld oder Unterhalt bezieht.
• Wer als Student oder Schüler in eine Wohnung ziehen will, benötigt häufig eine schriftliche Bürgschaft der Eltern.
• Handelt es sich um eine alters- oder behindertengerechte Wohnung, sollten Sie klar machen, warum Sie dringend auf die Wohnung angewiesen sind.
• Stehen mehrere Wohnungen zur Auswahl, kann man angeben, welche einem am meisten zusagt.
• Zuletzt müssen Sie festhalten, was Sie maximal bereit sind zu zahlen.

Tipp: Legen Sie nur auf Anfrage einen Nachweis der Schufa bei. Achtung: Das Dokument sollte bereits vor der Wohnungssuche beschafft werden, um Zeit zu sparen.

Müssen alle Fragen des Vermieters beantwortet werden?
Zwar ist niemand verpflichtet, persönliche Angaben gegenüber dem zukünftigen Vermieter zu machen, doch auf schwierigen Wohnungsmärkten wie in München, Hamburg oder Köln hat man ohne Bewerbungsmappe kaum eine Chance, an eine gute Wohnung zu kommen. Überlegen Sie sich genau, wie viel Sie von sich preisgeben. Die Wahrheit sagen muss man bei Angaben zum Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand. Bei einer Falschaussage kann der Mietvertrag unter Umständen fristlos gekündigt werden.
Dem Vermieter sind Fragen nach folgenden Details grundsätzlich verboten:
• Vorstrafen
• Religion, Nationalität
• frühere Mietverhältnisse
• Mitgliedschaft in Parteien oder Gewerkschaften
• Kinderwunsch oder Schwangerschaft
• Die Frage, ob der Mieter betreut wird oder entmündigt wurde

Ebenfalls müssen Sie keine Auskunft darüber geben, ob Sie Raucher sind, gerne Partys feiern oder häufig Besuch haben. Am besten man ist diplomatisch und umgeht diese Fragen geschickt.

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Originalmeldung:
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