Appell an den Papst

Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten!

In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden.

In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen, könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt, vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen.

Deshalb fordern alle Opfer den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig.