Papstbesuch

Der Papst und die Heimkinder – Mein persönlicher Kehrbesen

Verpasste oder nicht gewollte Chance zur Entschuldigung und Wiedergutmachung Das waren sie also, dreieinhalb Tage Hochgefühl vieler gläubiger Katholiken. Ihr Papst ist da. Ihr Papst war da. Was ist in Erinnerung geblieben? Da ist der junge Mann, der vor laufender Kamera etwa so meinte: „Ich habe ihn zwar nicht gesehen, aber ich habe seine Aura gespürt. Schon darum hat sich die Anreise gelohnt.“ Da sind drei Gottesdienste, die ich so nebenbei mit einem Auge verfolgte. Dreimal das „Mea culpa“: „…durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld.“ Aber war da nicht etwas vor etwa 1980 Jahren? Ist ER nicht gestorben für uns „Sünder“ und damit Hölle und Fegefeuer ins Reich der Märchen verbannt? Da ist der akademische Festvortrag im Bundestag, den nicht alle Abgeordneten verstanden, der einige sichtbar ermüdete und den etliche boykottierten. Erstaunlich war, dass augenscheinlich manche Stühle ganz hinten links...

Offener Brief des VEH e.V. an Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Pabstbesuches

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, der 22. September 2011 ist ein wichtiges Datum im Kalender ehemaliger Heimkinder ebenso wie ehemaliger Schüler und Schülerinnen katholischer Internate und zahlloser an­deren Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in die Hände von katholischen Priestern und Nonnen, Ordensleuten, Sozialarbeitern fielen: Es ist der Tag, an dem die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland unüberseh­bar entscheiden kann und wird, ob das von der Politik propagierte Mitgefühl für unsere Lei­den wahrhaftig ist oder ob es – mitsamt des „Runden Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ und des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ - lediglich ein Mittel war, uns in relativer Sicherheit zu wiegen und in Wahrheit sämtliche gerechten Ansprüche auf Aufklärung der eklatanten Menschenrechtsverletzungen, Entschädigung und Entschul­digung hinauszuzögern und letztendlich im Papierkorb der Geschichte...

Appell an den Papst

Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten! In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden. In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen, könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt, vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden...

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