Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Familienmitglieder

Eine flächendeckend umfassende Versorgung wird nach wie vor erst durch pflegende Familienmitglieder gewährleistet, die den überwiegenden Teil der häuslichen Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen.

Bei ihrer Tätigkeit, der Pflege eines Angehörigen, handelt es sich jedoch um eine beschwerliche und aufreibende Arbeit, die neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand eine enorme körperliche und seelische Belastung darstellt. Das infolgedessen erhöhte Risiko einer eintretenden physischen oder psychischen Erkrankung gilt es zu minimieren.

Dem Pflegenden eine konkrete Entlastung verschaffen kann eine Pflegevertretung für die Zeit seiner Abwesenheit. Auch aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Verhinderungspflege, die notwendige Ersatzpflege eines pflegebedürftigen Menschen im Falle einer Verhinderung der pflegenden Person, eingeführt.

Doch vielfach ist den Pflegepersonen die Verhinderungspflege nicht bekannt oder deren Abwicklung unklar. Aus Sorge vor hohen Kosten wird eine Vertretung vermieden oder gar nicht erst in Erwägung gezogen mit der Folge, dass diese Möglichkeit der Entlastung ungenutzt bleibt. Dabei treten Gründe für Verhinderungen – z. B. Friseurbesuch, Gartenarbeit, Kino- oder Fernsehabend, Arztbesuch, Urlaub, Geburtstag, eigene Erkrankung – bei vermutlich jedem Pflegenden ein und machen somit eine Vertretung notwendig. Eine Inanspruchnahme der Ersatzpflege in solchen Fällen könnte den Alltag der Pflegepersonen beträchtlich erleichtern.

„Wir treffen immer wieder auf pflegende Familienmitglieder, die auch nach langer Zeit der Pflege eines Angehörigen nicht die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, die ihnen zustehen“, verdeutlicht Dietmar Grundmann, Geschäftsführer der Care mobile Pflegedienste GmbH. „Deshalb ist die Aufklärung in diesem Bereich von immenser Bedeutung“.

Die Care mobile Pflegedienste GmbH wendet sich in diesem Zusammenhang an sämtliche pflegenden Angehörigen pflegebedürftiger Menschen, um auf den Nutzen der Verhinderungspflege aufmerksam zu machen. Auf ihrer Website www.care-mobile.de können nähere Erläuterungen eingeholt werden zu Anspruchsvoraussetzungen, Art und Umfang des Anspruchs sowie Kombinationen von Verhinderungspflege mit anderen Leistungen, wie Pflegesachleistungen, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und Pflegegeld.

Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass es sich bei der Verhinderungspflege um einen von der Pflegekasse gezahlten, gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch handelt.

Mit dem Ausbau ihrer Internetpräsenz plant die Care mobile Pflegedienste GmbH eine kontinuierliche Erweiterung ihres Informationsangebots.