Noch 9 Tage bis die Schergen kommen

Unter http://pressemitteilung.ws/node/274965 und berlinpresse.blogspot.com hat der Autor bisher schon berichtet.

Nunmehr geht der Count Down des Unrechts weiter, die deutsche Justiz darf nicht glauben, dass jeder kampflos Unrecht so lange hinnimmt, bis es schon wieder zum vermeintlichen Recht wird.
Weiterhin machen wir immensen Druck auf die Presse, auf den UN Behindertenrechtsrat, auf die Europäische Union und auf regionale Verantwortliche. Es wird wohl aber bei der bestehenden Entscheidung bleiben, aber das macht ja auch nichts mehr aus. In Zeiten von Kriegshandlungen in der arabischen Welt, der Reaktorkatastrophe in Japan und der Entmachtung von Herrn Westerwelle ist natürlich alles wichtiger als Justizskandale und Schwerbehindertenverfolgung in Deutschland. Hatten wir ja auch schon einmal alles, ist also eigentlich ein alter Hut.
Nach Durchsicht der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir auf folgende Artikel gestossen:

Artikel 4, d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln

Artikel 5, (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.
(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.
(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten

Artikel 12, (4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein

Die gesamte Konvention finden Sie hier: http://www.eltern-beraten-eltern.de/wp-content/uploads/2010/02/Behindert...

Na gute Nacht Deutschland, alle Grundsätze wurden in unserem Fall rechtswidrig missachtet.

Weiterhin sind wir sehr dankbar für jegliche journalistische Unterstützung.

Noch abschließend zwei Literaturtips:

Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen, Sabine Rückert, Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 2007, ISBN-10 3455500153

Der Prozess, Franz Kafka, Diogenes Verlag AG, ISBN-10: 3257237170

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