Ein gesunder Mittelstand: Überlebensfrage für den Standort Bayern!

Von Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter

Freie Berufe dürfen nicht mit der Gewerbesteuer belastet werden. Ingenieure erbringen Ihre Leistungen vor allem im Freien Beruf. Nur durch die Unabhängigkeit von Lieferinteressen kann der Auftraggeber unparteiisch und damit optimal beraten werden. Die Struktur der Ingenieurbüros reicht von lokal tätigen Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern bis zu Ingenieurfirmen mit mehreren hundert Mitarbeitern, die auf internationalen Märkten tätig sind.

Innovation und Mittelstandsförderung

Diese breite Schicht an mittelständischen Architektur- und Ingenieurbüros in Bayern, mit hochqualifizierte Mitarbeitern und einer Vielzahl von Ausbildungsplätzen, verkörpert ein wesentliches Wirtschaftselement für Innovation und Mittelstandsförderung im Freistaat. Die größeren Ingenieurbüros sind bis auf wenige Ausnahmen als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) organisiert und sind deswegen bereits heute Gewerbesteuerzahler und Zwangsmitglieder bei den Handelskammern neben der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer.

Für die überwiegend als Personengesellschaften geführten kleineren Büros würde die Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer eine erdrückende Belastung bedeuten. Im Hinblick auf die geringe Belastung der kommunalen Infrastruktur durch diese kleinen Personengesellschaften ist der Beitrag zur Finanzierung der Kommunen aus der Einkommensteuer ausreichend.

Die freiberuflich tätigen Ingenieure erwarten sich von der bayerischen Politik Unterstützung bei der Abwehr von Forderungen nach einer Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler. Im Interesse eines gesunden Mittelstands - als Garant für die Stabilität des Standorts Bayern!

VOF Mittelstandsförderung

Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen werden Ausschreibungen nach VOF zunehmend so gestaltet, dass nur große und international tätige Ingenieurunternehmen Aussicht auf Erfolg haben. So werden immer öfter sehr detaillierte Referenzen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums gefordert.
Zum Beispiel wurde für die Tragwerksplanung eines Krankenhauses die Bearbeitung von drei Krankenhäusern mit Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach gefordert. Diese Referenzen können nur von einem international tätigen Büro vorgelegt werden, da in ganz Deutschland nicht so viele Krankenhäuser mit Dachlandeplatz gebaut werden.

Die leistungsfähigen regional tätigen Büros haben bei derart gestalteten Ausschreibungen keine Aussichten auf Erfolg. Ähnliche Folgen hat es, wenn die Höhe des Umsatzes als Kriterium bewertet wird. Hier muss die bayerische Politik auf eine mittelstandsgerechte Anwendung der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) hinwirken. Durch geeignete Ausführungsbestimmungen muss verhindert weden, dass durch zu detaillierte Anforderungen in den VOF-Ausschreibungen regional tätige, leistungsfähige Ingenieurbüros von Aufträgen ausgeschlossen und international tätige Großbüros einseitig bevorzugt werden.

Export von Ingenieurleistungen - Außenwirtschaft

Im Bereich Außenwirtschaft erzielen unsere mittelständischen bayerischen Ingenieurbüros mit ihrer hochgradigen und immer im aktuellen Wettbewerb erprobten Spezialisierung erheblichen Mehrwert für unsere Auftraggeber. Jeder Auftrag eines bayerischen Planers im Ausland zieht automatisch deutsches Handwerk und deutsche Industrie in einem Verhältnis von etwa 1:10 der Kosten der Planung zu den Kosten der Ausführung eines Bauprojekts nach sich.

Wir rechnen weiterhin mit der Unterstützung der bayerischen Politik bei der Deregulierung der Zulassung von deutschen Ingenieuren zu Auslandsmärkten und der gegenseitigen Anerkennung der Planvorlageberechtigung sowie bei der Bereitstellung von Krediten und Bürgschaften.

Unsere Erwartungen an die Politik:
• Keine Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler
• Mittelstandsgerechte Anwendung der VOF (Verdingungsordnung
für freiberufliche Leistungen) durch geeignete Ausführungsbestimmungen
• Unterstützung bei der Deregulierung der Zulassung von deutschen Ingenieuren zu Auslandsmärkten und der gegenseitigen Anerkennung der Planvorlageberechtigung sowie bei der Bereitstellung von Krediten und Bürgschaften.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Sitz in München vertritt die beruflichen Belange ihrer mehr als 5.800 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Ingenieure aus dem Bauwesen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer gehören die Beratung der Mitglieder, der Schutz der beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wurde 1990 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages als „Große Kammer“ für alle Ingenieure gegründet und ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.


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