Höchstes russisches Gericht befasst sich mit Beschwerde gegen das Verbot von Schriften der Zeugen Jehovas

MOSKAU — Am 7. September 2010 befasst sich das Oberste Gericht der Russischen Föderation mit der Beschwerde der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rostow vom 11. September 2009. In diesem Urteil sind 34 christliche Publikationen, die von der Wachtturm-Gesellschaft herausgegeben werden, als extremistisch eingestuft worden. Das Bezirksgericht Rostow hatte die Wachtturm-Gesellschaft nicht über die Verhandlung benachrichtigt und behandelte den Fall ohne deren Vertreter.

Horst Henschel, Vorstandsmitglied der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, drückte seine Verwunderung darüber aus: „Der Fall wurde in unserer Abwesenheit verhandelt, obwohl das Gericht die Möglichkeit hatte, uns zu benachrichtigen, da in jedem Exemplar unserer Literatur ein vollständiges Impressum vorhanden ist. Das Urteil vom 11. September 2009 ist eine grobe Verletzung unserer Rechte: Es schädigt nicht nur unseren Ruf als Verlag sondern hatte zur Folge, dass die russischen Behörden die Einfuhr von Literatur nicht mehr gestatten, die wir schon seit Jahrzehnten für Russland drucken. Wir haben beim Obersten Gericht Rechtsmittel eingelegt und hoffen, dass Russland seinen Anspruch, sich an internationale Rechtsnormen zu halten, unter Beweis stellen wird.“

Der Anwalt Anton Omeltschenko kommentierte diese Angelegenheit wie folgt: „Der gegenwärtige Trend, verschiedene Zeitschriften in Abwesenheit von Vertretern des Verlages für extremistisch zu erklären, ist erschreckend. Dem Verlag keine Gelegenheit zu geben, seine Rechte zu vertreten, war eine schwerwiegende Unterlassung des Gerichts. Diese Rechtsverletzung stellt eine Diskriminierung dar, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten ist.“

Nach Einschätzung von Horst Henschel und Vertretern anderer ausländischer Organisationen ist die bevorstehende Verhandlung vor dem Obersten Gericht Russlands von großer Bedeutung — nicht nur für die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen, sondern auch für andere ausländische Organisationen, die in Russland vertreten sind.

Die Verhandlung vor dem Obersten Gericht Russlands wird am 7. September 2010 um 10.30 Uhr in Moskau, Uliza Powarskaja 15, Saal 5038 stattfinden.

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